Tropen

in Sprache und Bild

Judith Arnold, Zürich, den 15.03.2007

 

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Abstimmungsplakate wollen überzeugen und setzen daher rhetorische Stilmittel ein wie die Tropen (vgl. Ottmers 1996: 166ff.). Tropen sind Substitutionsfiguren, wobei das Gesagte (verbum improprium) mit dem damit Gemeinten (verbum proprium) nicht identisch ist, aber in einer Ähnlichkeitsbeziehung steht. Auf Ähnlichkeit beruhen etwa die Metapher und die Metonymie. Möglich ist aber auch eine Beziehung, die auf Unähnlichkeit beruht wie bei der Ironie. Die (Un-)Ähnlichkeit lässt sich über eine Vergleichsebene (tertium comparationis) bestimmen, indem die Gemeinsamkeiten oder Unterschiede zwischen dem Gesagten und dem Gemeinten eruiert werden. Durch Merkmalsübertragung werden die negativen oder positiven Konnotationen des Tropus auch auf das damit Gemeinte übertragen. Metaphern eignen sich daher für die pragmatische Argumentation, die auf der Bewertung von Folgen oder deren Ursachen beruht (vgl. Perelman/Olbrechts-Tyteca 2004: 376f.). Darüber hinaus ermöglicht die Vergleichsebene der Tropen auch ihren Einsatz für Analogieschlüsse (vgl. Spillner 1982: 99). Tropen auf Abstimmungsplakaten lassen sich teils im Text und teils im Bild wieder finden.

Abstimmungs-Nr. 135 Datum: 25. Jan. 1942  
Metapher: Eine Metapher ist eine Substitutionsfigur, wobei das Gesagte mit dem Gemeinten in einer Ähnlichkeitsbeziehung steht, wobei das Gesagte und das Gemeinte aus ontologisch unterschiedlichen Bereichen stammen.

Der abstrakte Begriff "Krieg" wird in Bild und Text mit dem konkret erfahrbaren Begriff "Brand" ersetzt. Auf der Vergleichsebene lassen sich Gemeinsamkeiten eruieren wie z.B. "tödliche Gefahr", "blinde Zerstörung", "unkontrollierbare Bedrohung". 1942 war die Schweiz tatsächlich von einem "Flächenbrand" eingeschlossen, da in den Nachbarländern der Krieg "ausgebrochen" war und unerbittlich "tobte". Der "Brand" kann auch konkreter für die Juden-Pogrome gelesen werden. Zwischen den Begriffen "Krieg" und "Brand" gibt es jedenfalls zahlreiche gemeinsame semantische Felder. Dabei kann angenommen werden, dass der "Brand" als primäre Erfahrung des Menschen die Metaphern für Krieg motiviert hat. Auffällig ist zudem das Kreuz in mitten der Schweiz, das in alle vier Himmelsrichtungen weist. Einerseits kann dies als Verweis auf die Krieg führenden Nachbarländern begriffen werden. Andererseits ist auch ein weiterer Bezug zu "Brand" und "Kreuz" denkbar, da das Hakenkreuz des Faschismus - auch Sonnenrad genannt - "die Welt in Brand gesetzt" hat. Das Schweizerkreuz ist demgegenüber (noch) ungebeugt. Und damit das auch so bleibt - so die zugrunde liegende Argumentation - solle man mit der Vorlage 'für die Wahl des Bundesrates durch das Volk' die Arbeit der Regierung nicht noch zusätzlich erschweren.

Grafik: Noël Fontanet (Atar SA, Genève) Titel: Eidgenössische Volksinitiative 'für die Wahl des Bundesrates durch das Volk und die Erhöhung der Mitgliederzahl'

Resultat: abgelehnt

Quellen: Meylan/Maillard/Schenk 1979: 31; Stirnimann/Thalmann 2001: 139
Sammlungen: MfGZ 12-954; SfG 29143; SNB o.S.

Hintergrund dieser Volksinitiative war das Bestreben der Sozialisten, in der Schweizer Regierung Einsitz zu nehmen. Mit der Wahl des Bundesrates durch das Volk und mit der Erhöhung der Mitgliederzahl erhofften sie sich bessere Wahlchancen. Mit der Ablehnung dieser Initiative blieben die Sozialisten weiterhin Oppositionspartei, bis 1943 mit Ernst Nobs, einem der Anführer des Generalstreiks von 1918, der erste Sozialdemokrat in den Bundesrat aufgenommen wurde (vgl. auch Stämpfli 2003: 43, 49f.). Zu diesem Zeitpunkt zeichnete sich eine Wende im Zweiten Weltkrieg ab, was innenpolitisch mit einer Sammlung der politischen Kräfte einherging.

 

Abstimmungs-Nr. 86 Datum: 30. Jan. 1921  
Metapher: Die Metapher ist hier nur im Bild festzustellen: Die Initianten der Volksinitiative werden als Sympathisanten der "Bolschewiken" dargestellt, die als "rote Ratten" an den Wurzeln einer "Eiche" nagen. Im aktuellen Zusammenhang ist mit der Eiche wohl das Militär als Grundfeste der Schweiz gemeint.

Indem die Metapher Bolschewiken mit "roten Ratten" gleichsetzt, werden durch Merkmalsübertragung auch die (unerwünschten) Eigenschaften der Metapher auf das damit Bezeichnete übertragen wie "Ungeziffer", "Schädling" und "Träger von Krankheitserregern" oder zugeschriebene Charaktereigenschaften und Verhaltensweisen wie "Verschlagenheit" und "Unterhöhlung".

Die Invasion der "roten Ratten" verweist auf die negativen Folgen bei Annahme der Vorlage, weshalb sie gemäss dem pragmatischen Argument abzulehnen sei.

(zur Ratte als politische Metapher vgl. Rigotti 1994: 153ff.; zu den Metaphern des Marxismus vgl. ebd. S. 200ff., zu den Metaphern des Faschismus vgl. ebd. S. 204ff.; zur Metapherntheorie und zur Merkmalsübertragung vgl. Richards 1996; auch Black 1996).

Grafik: Hans Beat Wieland (Gebr. Fretz AG, ZH) Titel: Eidgenössische Volksinitiative 'für die Aufhebung der Militärjustiz'

Resultat: abgelehnt

Quellen: Meylan/Maillard/Schenk 1979: 36
Sammlungen: MfGZ 36-110; SfG 7663; SNB o.S.

Hintergrund dieser Volksinitiative waren die Urteile des Militärgerichts während des Ersten Weltkrieges, die durch stossende Ungleichheit Aufsehen erregten: Offiziere, die durch Beziehungen zu den Mittelmächten schwer kompromittiert waren, wurden freigesprochen, während kleinere Vergehen einfacher Soldaten hart verurteilt wurden (Meylan/Maillard/Schenk 1979: 36). Die Sozialdemokraten reichten daher 1916 die Volksinitiative 'für die Aufhebung der Militärjustiz' ein. Die politischen Gegner warfen den Initianten vor, die Armee zu schwächen und die Schweiz den "Bolschewiken" ausliefern zu wollen (ebd.). Dieses Feindbild muss auch vor dem Hintergrund des Generalstreiks von 1918 interpretiert werden, der aus Sicht der bürgerlichen Kräfte als international-sozialistische Konspiration zum Umsturz des bestehenden Regimes galt, analog der 1917 erfolgreichen sowjetischen Revolution (vgl. Stämpfli 2003: 50).

 

Abstimmungs-Nr. 132 Datum: 3. Dez. 1939  
Metapher: Ein abstrakter Begriff wird durch einen konkreten Begriff ersetzt. Im aktuellen Fall wird die Metapher aber zum besseren Verständnis mit einer sprachlichen Botschaft "verankert" (vgl. Barthes 1990: 34f.), indem der Steinblock mit "1 Milliarde" angeschrieben wird.

Eine Milliarde Franken wird als Steinblock visualisiert und knüpft damit an die körperliche Erfahrung einer physischen Last an (zu den Metaphern und ihre körperliche Grunderfahrung vgl. Lakoff/Johnson 1998).

Die tragenden Figuren können als Schweizer oder als Schweizer Volk interpretiert werden. Damit stehen einige Repräsentanten für alle ihrer Art (pars pro toto), was rhetorisch als Metonymie (genauer: Synekdoche) bezeichnet wird (vgl. unten).

Diese Milliarde, die zur Sanierung der Beamtenpensionskasse aufgewendet werden soll, würde auf das Volk "abgewälzt", das daran schwer zu tragen hätte, so die Argumentation. Das Beamtengesetz sei deshalb abzulehnen (Konklusion).

Grafik: Otto Baumberger (Gebr. Fretz AG, ZH) Titel: Bundesgesetz über die Änderung des Dienstverhältnisses und der Versicherung des Bundespersonals

Resultat: abgelehnt

Quellen: Meylan/Maillard/Schenk 1979: 122
Sammlungen: MfGZ 50-210, SfG 35996; SNB o.S.

Hintergrund des Bundesgesetzes ist die Wirtschaftskrise der Zwischenkriegszeit, die mit einer Herabsetzung der Beamtengehälter um 7.5% Prozent aufgefangen werden sollte. Eine entsprechende Vorlage kam bereits 1933 zur Abstimmung (Nr. 117), wurde jedoch verworfen. Dennoch beschlossen die Bundesbehörden im Rahmen der Dringlichkeitsmassnahmen zweimal die Herabsetzung der Beamtengehälter um 7.5%. Aufgrund anhaltender Protesten sah ein Kompromiss zwischen den Personalverbänden und der Regierung vor, dass die Gehälter von 15% auf 10% unter dem Stand von 1927 angehoben werden sollen und zum Ausgleich die Defizite der Pensionskassen gefüllt werden. In diesem Zusammenhang fiel die Zahl von einer Milliarde Franken. Bürgerliche Kreise haben sodann das Referendum ergriffen, worauf der Regierungsbeschluss verworfen wurde.

 

Abstimmungs-Nr. 97 Datum: 3. Jun. 1923  
Metonymie: Eine Metonymie ist ein Tropus, wobei das Gesagte und das eigentlich Gemeinte in einer Ähnlichkeitsbeziehung zueinander stehen und darüber hinaus aus dem gleichen ontologischen Bereich stammen.

Der Spezialfall der Synekdoche ersetzt das Ganze durch einen Teil (pars pro toto) oder einen Teil durch das Ganze (totum pro parte)
(Eco (1972: 273f.) redet in diesem Zusammenhang von einer "Antonomasie", was m.E. nicht korrekt ist, vgl. Ottmers 1996: 175f.).

Auf Abstimmungsplakaten wird oft ein Mensch für alle Menschen, ein Schweizer für alle Schweizer gesetzt. Auch Repräsentanten von Berufsständen oder sozialen Klassen kommen häufig pars pro toto vor. Eine Gruppe von Menschen unterschiedlichen Alters und Geschlecht steht prototypisch für "die Familie".

Auf dem Plakat sehen wir prototypisch "die Schweizer Familie", was durch die sprachliche Botschaft ("unser Volk") noch zusätzlich verdeutlicht wird. Demnach ist die Schweizer Familie durch die "Schnapsgefahr" bedroht, die als Personifikation - einer weiteren Unterform der Metapher - visualisiert wird (vgl. auch Lakoff/Johnson 1998: 44f.). Auf dem französischen Original lautet die sprachliche Botschaft: "LE DANGER DU SCHNAPS RENAÎT!), was das Aufbrechen der Figur aus dem Untergrund erklärt. Die Wiedererstehung rekurriert übrigens auf den Absinth, der 1908 verboten (Nr. 68) wurde (und mittlerweile wieder zugelassen ist).

Grafik: Emile Cardinaux (Wolfensberger AG, ZH) Titel: Bundesbeschluss betreffend die Revision der Art. 31 und 32bis (Alkoholwesen) der Bundesverfassung

Resultat: abgelehnt

Quellen: Meylan/Maillard/Schenk 1979: 151 (fr)
Sammlungen: MfGZ 13-323; SfG 3401

Hintergrund des Bundesbeschlusses ist der Alkoholmissbrauch, der für Arbeiterfamilien zuweilen ein existenzielles Problem darstellte, sowie das Bestreben, über eine Alkoholsteuer die Altersversicherung zu finanzieren. Alleine zwischen 1885 und 1979 war das Alkoholproblem rund zehn Mal Gegenstand von eidgenössischen Volksabstimmungen (vgl. Meylan/Maillard/Schenk 1979: 150).

 

Abstimmungs-Nr. 128 Datum: 27. Nov. 1938  
Metonymie: Bei einer Metonymie stehen das Gesagte und das eigentlich Gemeinte in einer Ähnlichkeitsbeziehung zueinander und stammen aus dem gleichen ontologischen Bereich. So kann z.B. ein Erzeuger für das Produkt stehen ("Goethe lesen"), ein Objekt für den Benutzer ("die Bahn streikt"), eine Institution für die Entscheidungsträger ("der Bund hat beschlossen"), ein Ort für seine Institution ("das Weisse Haus") oder für ein Ereignis ("Waterloo") (vgl. Ottmers 1996: 174ff.; vgl. auch Lakoff/Johnson 1998: 47ff.).

Auf dem Plakat steht das Bundeshaus metonymisch für das Parlament und den Bundesrat. Die überdimensionierte Figur mit Mütze steht prototypisch für "der Schweizer", womit pars pro toto alle Schweizer gemeint sind (Schweizerinnen hatten 1938 noch keine politischen Rechte und sind daher nicht mitgemeint).

Das Öffnen der Bundeskuppel und der Einblick des Schweizers visualisiert die sprachliche Botschaft, wonach die Vorlage "KONTROLLE UND MITSPRACHE DES VOLKES" in Finanzangelegenheiten des Bundes gewährleisten soll. Das Bild kann insgesamt als Visualisierung von "Öffentlichkeit" bzw. "Transparenz" gelesen werden, die als abstrakte Grösse in der visuellen Übersetzung eine Konkretisierung erfährt. Da Transparenz positiv konnotiert ist, speist sich die Argumentation aus dem pragmatischen Argument, wonach die erwarteten Folgen bei Annahme der Vorlage positiv seien.

Grafik: Noël Fontanet (ATAR SA, Genève) Titel: Bundesbeschluss betreffend die Übergangsordnung des Finanzhaushaltes

Resultat: angenommen

Quellen: Meylan/Maillard/Schenk 1979: 61
Sammlungen: MfGZ 13-428; SNB o.S.

Bis zum Ersten Weltkrieg hat die Eidgenossenschaft auf Bundesebene keine Steuern eingefordert. Das führte in der Folge zu einem Rüstungsdefizit. Dieses wurde zunächst mit einmaligen Kriegssteuern kompensiert. Die Einführung einer Bundessteuer ist jedoch wiederholt gescheitert, zuerst 1918, dann auch in Form der einmaligen Vermögensabgabe 1922. Im Jahr 1934 wurde vom Bundesrat eine Krisensteuer eingesetzt, die auf drei Jahre befristet war. Ein Zusatzartikel wurde 1938 mit grossem Mehr angenommen. Daraus ist während des Zweiten Weltkriegs die Wehrmachtssteuer hervorgegangen, die noch bis 1950 ohne verfassungsmässige Grundlage war und am 3. Dezember mit grossem Mehr auf Zeit legalisiert wurde (vgl. Meylan/Maillard/Schenk 1979: 54ff.).

 

Abstimmungs-Nr. 149 Datum: 11. Dez. 1949  
Ironie: Bei der Ironie stehen das Gesagte und das damit Gemeinte in einer Beziehung der Unähnlichkeit bzw. des Gegensatzes. Dabei kennt die Ironie Abstufungen vom Sprachwitz über die Neckerei bis hin zum beissenden Sarkasmus (vgl. Ottmers 1996: 177ff.). Da die Ironie zwischen dem Gesagten und dem Gemeinten oszilliert, eignet sie sich für verdeckt geführte Angriffe (laesio), die im Falle der Konfrontation "nicht so gemeint waren". Charakteristisch sind die Ironiesignale, die dem Adressaten zu verstehen geben, dass es sich um Ironie handelt. Dazu gehören u.a. Partikelhäufungen ("Na das hast du ja mal wieder toll hingekriegt!"), Übertreibungen ("Du bist vielleicht ein Held!") sowie Tonlage, Mimik und Gestik.

Auf dem Plakat links handelt es sich um einen Gegensatz der sprachlichen und der bildlichen Botschaft (vgl. "visuell/verbale Negation" bei Bonsiepe 1966: 34). Der Text verkündet "Die Aktion des 'guten Willens'...in Aktion...", wobei bereits die Interpunktion darauf hindeutet, dass sich das Gemeinte vom Gesagten unterscheidet. Deutlich wird der Gegensatz aber im Bild, welches "die Aktion des guten Willens" als eine "Fesselung und Knebelung" "des Schweizers" durch "den Beamten" zeigt. Dadurch erfährt der Begriff "Aktion" in der Wiederholung eine abweichende Bedeutung, was rhetorisch als Diaphora bezeichnet wird (vgl. Ottmers 1996: 162). Die Ironie gehört typischerweise zu jenen Fällen, wo die Sprach- und die Bildbotschaft zueinander komplementär sind (vgl. auch Barthes 1990: 36).

Grafik: Hugo Laubi Titel: Bundesgesetz betreffend Abänderung des Bundesgesetzes vom 30. Juni 1927 über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten

Resultat: angenommen

Quellen: Meylan/Maillard/Schenk 1979: 123
Sammlungen: MfGZ 13-437; SfG 35878

Hintergrund dieses Plakats ist erneut das Beamtengesetz über die Gehälter des Bundespersonals, die während der Kriegsjahre über Vollmachtsbeschlüsse der Regierung geregelt wurden (vgl. Meylan/Maillard/Schenk 1979: 120ff.). Nach dem Krieg sollten die Gehälter, die zur Bewältigung der Wirtschaftskrise herabgesetzt wurden, wieder angehoben werden. Im Abstimmungskampf riefen die Arbeitnehmerverbände zur Solidarität mit dem Bundespersonal auf, während die Arbeitgeberverbände auf einen "Antibeamten-Reflex" (ebd. S. 125) setzten. Das Bundesgesetz wurde knapp angenommen.

 

Literatur:

Barthes, Roland (1990): Rhetorik des Bildes. In: Barthes, Roland: Der entgegenkommende und der stumpfe Sinn. Kritische Essays III. Aus dem Französischen von Dieter Hornig. Erste Auflage 1990, Frankfurt am Main, S. 28–46.

Black, Max (1996): Die Metapher. In: Haverkamp, Anselm (Hrsg.): Theorie der Metapher. Darmstadt, S. 55-79.

Bonsiepe, Gui (1966): Visuell/verbale Rhetorik. In: Ulm. Zeitschrift der Hochschule für Gestaltung, 9. Jg. 1966, Nr. 14, S. 23–40.

Eco, Umberto (1972): Einführung in die Semiotik. München.

Haverkamp, Anselm (Hrsg.) (1983): Theorie der Metapher. Darmstadt.

Lakoff, George/ Johnson, Mark (1998): Leben in Metaphern. Konstruktion und Gebrauch von Sprachbildern. Heidelberg (zuerst 1980: Metaphors We Live By. Chicago).

Meylan, Jean/ Maillard, Philippe/ Schenk, Michèle (1979): Bürger zu den Urnen. 75 Jahre eidgenössische Abstimmungen im Spiegel des Plakats. Lausanne.

Ottmers, Clemens (1996): Rhetorik. Stuttgart, Weimar.

Perelman, Chaim/ Olbrechts-Tyteca, Lucie (2004): Die neue Rhetorik: eine Abhandlung über das Argumentieren. Stuttgart-Bad Cannstatt (zuerst 1958: Traité de l’argumentation. La nouvelle rhétorique. Paris)

Richards, Ivor Armstrong (1996): Die Metapher. In: Haverkamp, Anselm (Hrsg.): Theorie der Metapher. Darmstadt, S. 31-52.

Rigotti, Francesca (1994): Die Macht und ihre Metaphern. Über die sprachlichen Bilder der Politik. Frankfurt a.M./New York.

Spillner, Bernd (1982): Stilanalyse semiotisch komplexer Texte. Zum Verhältnis von sprachlicher und bildlicher Information in Werbeanzeigen. In: KODIKAS/CODE. Ars Semeiotica, 4/5, Nr. 1/1, Tübingen, S. 91–106.

Stämpfli, Regula (2003): Vom Stummbürger zum Stimmbürger. Das Abc der Schweizer Politik. Zürich.

Stirnimann, Charles/ Thalmann, Rolf (2001): Weltformat – Basler Zeitgeschichte im Plakat. (Ausstellung, Historisches Museum Basel, 20.01. bis 16.04.2001), Basel.

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