|

|
Rhetorik
des
Abstimmungsplakats
Zum Stil von Text- und Bildplakaten (pathos)
Judith Arnold, Zürich, den
31.05.2007
Die Topik ist Bestandteil der Argumentation (vgl.
Arnold 2007f), doch
sie hat in ihrem jeweiligen thematischen Bezug auch eine klar
emotionalisierende Komponente. Sie bildet somit gewissermassen die
Scharnierstelle zwischen der Argumentations- und der Affektenlehre. Im
Gegensatz zu Aristoteles mass Cicero (und später auch Quintilian) den
loci communes grosses Gewicht für die Persuasion bei und erkannte darin
die Wirkkraft der Rede, die sie in Verbindung mit der rhetorischen
Ausschmückung entfaltet (vgl. Bornscheuer 1976: 64ff.). Denn Persuasion
(von lat. persuadere) beinhaltet nicht nur das Überzeugen mit
sachlogischen Mitteln, sondern auch das Überreden durch emotionale
Beeinflussung. Aristoteles hebt zwar die sachlogische Dimension der Rede
hervor, seine Rhetorik basiert aber gleichermassen auf der
Argumentationslehre und der Affektenlehre. Schliesslich lassen wir uns
nicht nur durch Argumente, sondern auch durch Gefühle leiten, weshalb
sich ein Redner sowohl sach-logischer als auch emotionalisierender
Überzeugungsmittel bedient.
Die Rhetorik von Aristoteles unterscheidet drei Überzeugungsmittel
(pisteis):
logos bezieht sich auf den Sachaspekt, pathos auf den Höreraspekt und
ethos auf den Redner selbst (vgl. Ottmers 1996: 119;
Arnold 2007c:
7ff.). Entsprechend beinhaltet jede Rede sowohl eine sachliche
Darstellung, eine Selbstoffenbarung und einen Appell (vgl. das Organonmodell von Bühler 1934: 28; auch Nöth 1975: 42ff.). Die
Appellfunktion ist bei Werbetexten wie dem Abstimmungsplakat sogar
dominant (vgl. Nöth 1975: 44;
Arnold 2007b: 6ff.), weshalb sich die
Frage stellt, mit welchen Stilmitteln die Abstimmungsplakate eine
emotionale Beeinflussung des Publikums intendieren. Während die
sachlogische Argumentation (logos) von Abstimmungsplakaten bereits
ausführlich dargelegt wurde (vgl.
Arnold 2007d,
2007e,
2007f), wird nun der Fokus
auf die Affektenlehre gerichtet. Diese umfasst sowohl die
Emotionalisierung des Publikums (pathos) als auch die Selbstdarstellung
des Redners (ethos) (vgl. Ottmers ebd.). Allerdings sind die Grenzen
der affektischen Überzeugungsmittel in der Rede fliessend, weshalb eine
Trennung der Ausdrucksformen von pathos und ethos nur bedingt möglich
ist. Beides ist letztlich eine Frage des Stils, was uns zurück zur
Hauptthese führt (vgl.
Arnold 2007c: 23):
Die Hauptthese lautet, dass das Abstimmungsplakat als
verschriftlichte Form der politischen Beratungsrede gelten kann. Die
Unterhypothesen lauten, dass das Abstimmungsplakat zwar eine reduzierte
Form des genus deliberativum darstellt, dass es aber im Aufbau (1), in
der Argumentation (2) und im Stil (3) seine ursprüngliche Funktion und
Struktur erhalten hat. Falls die Hauptthese zutrifft, so sollte auch der
Stil (3) von Text- und Bildplakaten eine Entsprechung zur deliberativen
Redegattung aufweisen. Im Folgenden wird nun diese dritte
Unterhypothese geprüft. Zuerst wird die Affektenlehre nach Aristoteles
zusammengefasst, dann wird in Anlehnung an Barthes (1964a: 44) die
Figurenlehre der klassischen Rhetorik entfaltet und abschliessend auf
die Abstimmungsplakate angewandt. Dies erfolgt vorwiegend nach Barthes
(1964a), Lausberg (1963) und Ottmers (1996).
1 Zur Affektenlehre
Will man ein Publikum von seinem Standpunkt überzeugen, so muss die
Rede auf die Rezipienten angepasst werden. Dazu gehört, dass der Redner
sein Publikum in die richtige Stimmung versetzt, damit es geneigt ist,
seiner Beratung zu folgen (vgl. Aristoteles II.1.2.). Dies gelingt am
besten, wenn der Redner selbst in einer bestimmten Verfassung erscheint:
"(2) Da aber das Objekt der Rede das Urteil ist (…), muss man
notwendigerweise nicht nur auf die Argumentation sein Augenmerk richten,
auf dass sie Beweis- und Überzeugungskraft besitze, sondern auch sich
selbst und den Urteilenden in eine bestimmte Verfassung setzen. (3) Denn
im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit macht es viel aus (...), dass der
Redner in einer bestimmten Verfassung erscheine und dass die Zuhörer
annehmen, er selbst sei in einer bestimmten Weise gegen sie disponiert,
und schliesslich, ob auch diese sich in einer bestimmten Disposition
befinden. (4) (…) denn ein und dasselbe erscheint nicht in gleicher
Weise den Liebenden und den Hassenden bzw. den Zornigen und denen in
sanfter Gemütslage, sondern die Ansichten sind entweder ganz und gar
oder hinsichtlich ihrer Gewichtigkeit verschieden." (Aristoteles
II.1.2–4)
Mehr noch als Aristoteles hat später Quintilian auf die Kunst der
Affekterregung gesetzt: "Das Geheimnis der Kunst, Gefühlswirkungen zu
erregen, liegt nämlich, wenigstens nach meinem Empfinden, sich selbst
der Erregung hinzugeben" (Quintilian VI.2.26, zit. in Ottmers 1996:
126). Die intendierte Fremdaffektion setzt demnach eine Selbstaffektion
voraus, wobei der Redner die Affekte, die er beim Hörer hervorrufen
will, selbst empfinden soll (vgl. Ottmers 1996: 126). Zentral für das
aktuelle Forschungsinteresse ist die Technik, die dabei zur Anwendung
kommt, denn sie ist mit der Bildlichkeit verbunden und gibt Antwort auf
die Frage, inwiefern sich Topoi auf Abstimmungsplakaten visualisieren
lassen. Nach Quintilian ist die emotionale Beeinflussung des Rezipienten
nur dann effektiv, wenn sich der Redner selbst in die entsprechende
Gemütsverfassung versetzt. Und das gelingt mit der "Vergegenwärtigung
von den gewünschten Gefühlen – vergleichbar den Phantasiebildern (visiones),
die Abwesendes so vergegenwärtigen, als würde es unmittelbar und
plastisch vor Augen stehen" (Ottmers 1996: 126; Hervorheb. i.O.).
Gemeint ist hier nicht ein malerischer, sondern ein psychologischer
Bildbegriff, den bereits Aristoteles mit phantasía bezeichnet hat. Damit
meinte er innere Vorstellungen der Seele, die als Bilder erscheinen,
denn er glaubte, dass die Seele nie ohne Bilder denkt (vgl. HWR 11).
Die
Selbstvergegenwärtigung mag auf inneren Bildern beruhen, sie muss aber
in der Rede sprachlich umgesetzt werden, damit sie auch den Zuhörern
einen möglichst plastischen Eindruck vermitteln kann (vgl. Ottmers 1996:
126). "Quintilian nennt hier die illustratio (Ins-Licht-Rücken)
beziehungsweise die evidentia (Anschaulichkeit), also energetische
Darstellungsverfahren, die durch Wirklichkeitssimulation ihre
psychagogische Wirkung entfalten." (Ottmers ebd.; auch HWR 11).
Aristoteles wiederum nennt die Metapher: "Es ist nämlich das Bild (…)
eine Metapher, die sich nur durch die Art der Aufstellung davon
unterscheidet" (Aristoteles III.10.3). Daher eignet sich die Metapher
besonders gut, um einen Sachverhalt wirkungsvoll vor Augen zu führen
(vgl. Aristoteles III.11). Dasselbe gilt auch für Gleichnisse (vgl.
Aristoteles III.11.11) und Sprichwörter (vgl. Aristoteles III.4.;
III.11.14). Die Anschaulichkeit aber, die in der Rede über Stilfiguren
und Tropen erzeugt wird, lässt sich in Druckmedien direkt zur
Darstellung bringen, was die Funktion des Bildes auf
Abstimmungsplakaten weiter erhellt. Nicht zuletzt redet auch Kamps
(1999: 67) beim politischen Plakat von "Emotionalisierung durch
Illustration".
Abstimmungs-Nr. 209-210 |
Datum: 28.02.1965 |
Abb. 1 |
|
Analyse: Nach einer Zeit des
Wirtschaftsaufschwungs, der viele Gastarbeiter in die Schweiz
führte, zeichneten sich Mitte der 60er Jahre negative
Begleiterscheinungen ab. Diese waren geprägt von
Ressourcenknappheit und wachsenden sozialen Spannungen. Die
Gastarbeiter, die wesentlich zum Aufschwung in der Schweiz
beigetragen haben, wurden zunehmend ein Angriffsziel
gesellschaftlicher Feindseligkeit und politischer Polemik (vgl.
Meylan/ Maillard/Schenk 1979: 126ff.)
Das Plakat ist ein gutes Beispiel für die
Affektenlehre nach Aristoteles, wonach die Emotionalisierung des
Publikums durch den Ausdruck der entsprechenden Gemütsverfassung
erreicht werden soll. In Abwesenheit eines Redners stellen die
dargestellten Figuren eine Emotion zur Schau, die vom
Rezipienten übernommen werden soll. Es handelt sich um "Angst",
die hier geschürt wird: Angst vor "Inflation" und "Spekulation",
wobei die "Überfremdung" als Ursache erscheint. Da die Angst vor
den Folgen einer Überfremdung dominiert, handelt es sich hier
zugleich um ein treffendes Beispiel für den Sondertopos der
Xenophobie. |
Grafik:
Heiri Steiner (Art. Inst. Orell Füssli AG) |
Titel:
Bundesbeschluss über die Bekämpfung der Teuerung durch
Massnahmen auf dem Gebiete des Geld- und Kapitalmarktes und des
Kreditwesens; Bundesbeschluss über die Bekämpfung der Teuerung
durch Massnahmen auf dem Gebiete der Bauwirtschaft
Resultat: beides angenommen |
Quellen: Meylan/Maillard/Schenk
1979: 79 |
Sammlungen:
MfGZ 7-665;
SNB o.S. |
Aristoteles führt in seiner Affektenlehre aus, wie unterschiedliche
Emotionen hervorgerufen und wieder besänftigt werden. Wichtig ist, dass
der Redner dabei in dreifacher Hinsicht eine Unterscheidung trifft: Man
muss die verschiedenen Gemütsverfassungen kennen und man muss wissen,
wem gegenüber man diese Gemütsverfassung hegt und weshalb. "Ich meine
z.B. beim Zorn ist zu unterscheiden, in welcher Verfassung sich die
Zornigen befinden, gegenüber wem man gewöhnlich zürnt und über welche
Dinge." (Aristoteles II.1.9) Anschliessend beschreibt Aristoteles
verschiedene Affekte und wie sie hervorgerufen und durch ihr Gegenteil
besänftigt werden können wie Zorn und Sanftmut, Zuneigung und
Feindseligkeit, Furcht und Mut (vgl. Aristoteles II.2). Schliesslich
fügt er eine Typologie verschiedener Charaktere hinzu, da beispielsweise
die Jugend auf andere Weise zu gewinnen sei als das Alter. Entsprechend
sind Gegenstand und Ausschmückung der Rede auf die Charaktere des
Zielpublikums auszurichten (Aristoteles II.12–17; vgl. auch Arnold 2005:
83). Nach Aristoteles steht zudem die Affekterregung in einer gewissen
Ausschliesslichkeit zur Argumentation:
"Wo man aber die Emotion erregen will, trage man keine Enthymeme vor;
dies vertreibt nämlich entweder den Affekt, oder das Enthymem wird
vergeblich vorgetragen sein; denn gleichzeitige Bewertungen vertreiben
einander und sie vernichten sich entweder oder machen sich gegenseitig
wirkungslos. Auch wenn man seiner Rede einen ethischen Anstrich gibt,
darf man nicht gleichzeitig nach einem Enthymem suchen; denn die
Beweisführung besitzt weder ethische Gesinnung noch sittlichen Vorsatz"
(Aristoteles III.17.8; vgl. auch Stölzgen 2001: 4)
Wie allerdings Karsten Stölzgen (2001) festhält, handelt es sich bei
der Affekterzeugung um ein evaluatives Verfahren: Der Rezipient prüft
die vorgebrachten Gründe des Redners, die in der Folge Emotionen für
oder gegen einen Dritten erzeugen. "Dieses rationale Element des Pathos
geht auch aus der Affekttrias hervor, laut der Pathos die kognitive
Einschätzung von Pathosgehalt, Pathosobjekt und Sachverhalt zugrunde
liegt." Demnach ist eine Meinungsbildung des Pathosträgers für Affekte
im aristotelischen Sinn konstitutiv (vgl. ebd. S. 5). Für die
grundsätzliche Rationalität ist dabei unerheblich, ob die
affekterzeugende Meinungsbildung prüfend bewusst oder routiniert
unbewusst abläuft (vgl. ebd. S. 6):
"Ein Pathostopos, der vom Hörer bewusst oder unbewusst als geltend
anerkannt wird, hat somit die Funktion einer Auslegungshilfe vom
Gesagten, wobei seine Geltung (für den Sprecher wie den Hörer) eine
sachgerechte Verständigung und eine der Sache angemessene affektive
Reaktion erst ermöglicht. Diese ist so vernünftig, wie die in der Rede
vermittelten Annahmen, Meinungen und Bewertungen es sind. Mehr noch: Es
ist vernünftig, affektiv betroffen zu sein." (Wörner 1981: 78; zit. in
Stölzgen 2001: 5)
Auch wenn eine politische Beratungsrede emotionalisiert ist, zielt
sie doch auf die Zustimmung für einen politischen Entscheid ab und hat
auf der Makro-Ebene eine argumentative Struktur. Zwar mögen sich
emotionalisierende Komponenten schlecht mit sachlogischen Argumenten
vertragen, doch es stellt sich nicht grundsätzlich die Frage, ob
argumentiert oder emotionalisiert wird. Denn es sind immer beide
Verfahren vorhanden, auch wenn jeweils der Überzeugungs- oder der
Überredungsaspekt überwiegen mag. Schliesslich sei in Zusammenhang mit
der Topik daran erinnert, dass die politische Argumentation komplex ist
(vgl. Klein 2000) und zahlreiche normative Bezüge aufweist. Überall
dort, wo eine Bewertung vorgenommen wird – sei es die Bewertung der
aktuellen Situation, die Bezugsgrösse für den Handlungsvorsatz oder die
Bewertung der erwarteten Folgen – sind normative und damit auch
emotionalisierende Aspekte involviert (vgl.
Arnold 2007f: 7;
Arnold
2007e: 17).

Von zentraler Bedeutung für die Bewertung sind die
eigenen Erfahrungen, die einerseits durch die Lebenswelt geprägt und
andererseits über die Kultur, Sozialisation und Bildung befördert sind
(vgl. Bornscheuer 1976: 104f., 129ff., 136ff.; Knoblauch 2000: 657). So
ist gerade das Problembewusstsein stark von der eigenen lebensweltlichen
Situierung abhängig. Und da sich die Folgen von politischen Entscheiden
auf die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen unterschiedlich
auswirken, werden auch diese Folgen ganz unterschiedlich bewertet (vgl.
Arnold 2007e: 16). Schliesslich sind die Zielvorgaben von
Abstimmungsvorlagen oft von ideologischen Sondertopoi geprägt. Die
allgemeinen Topoi müssen dabei als Vermittlungsinstanz gesehen werden,
um die unterschiedlichen gesellschaftlichen Perspektiven auf einen
Minimalkonsens zurückzuführen (vgl. Bornscheuer 1976: 68).
Im Gegensatz zu Aristoteles waren für Cicero die Topoi
wie auch die rhetorischen Figuren Überzeugungsmittel seiner
"Überwältigungsrhetorik" (Bornscheuer 1976: 78, 90). Nach Ciceros
Idealkonzept beruht die Allgemeingültigkeit der Topik "nicht auf einer
abstrakten Denkform, sondern auf der unmittelbaren Lebensbedeutsamkeit
der Topoi. Diese bedürfen dabei "keiner sachlogischen
Detailargumentation, sondern dienen der amplifikatorischen 'Exegese'"
(Bornscheuer 1976: 80). An die Stelle der abstrakten aristotelischen
Problemtopoi setzt Cicero "die pragmatische Allgemeingültigkeit der
Gemeinplatz-Topik, die nicht so sehr Anhaltspunkte für eine
rational-sachliche Argumentation als vielmehr Impulse für eine
psychagogische, pathoserregende Einflussnahme auf die
sittlich-emotionale Willensbildung des Publikums liefert" (Bornscheuer
1976: 79f.). Dabei sind die Topoi auch bei Cicero nicht losgelöst von
der Argumentation, sondern haben wie die Figuren eine verstärkende
Funktion: "Amplifikation bedeutet gleichzeitige Steigerung des
Bedeutungsgehalts und des sprachlich-stilistischen Reichtums."
(Bornscheuer 1976: 74; Hervorheb. i.O.)
Grundsätzlich kann eine Verschiebung in der Gewichtung
von logos, pathos und ethos in der Rhetorik von
Aristoteles und Cicero konstatiert werden: "Die durch Aristoteles
bestimmte rhetorische Grundaufgabe der problem- und sachorientierten
Überzeugung wird zu einer Randfunktion in dem ciceronianischen
Leistungskanon." (Bornscheuer 1976: 84) Bornscheuer geht noch weiter und
sieht in Ciceros "Überwältigungsrhetorik" ein Anzeichen für ein neues
imperiales Zeitalter. So entspringt Ciceros Forderung nach einer
allgemeinverständlichen öffentlichen Rede "nicht einem Interesse an
demokratischer Sachargumentation und politischer Aufklärung, sondern
einem gesteigerten Drang nach öffentlicher Geltung und politischem
Führungsanspruch." (Bornscheuer 1976: 90). Statt der rationalen
Meinungsbildung wird das Sprach- und Redevermögen zu einer menschlichen
Fähigkeit erhoben, die für die gesellschaftliche Gesittung konstitutiv
ist. "Oberste Aufgabe der Rhetorik ist die Auslegung sämtlicher
politisch-rechtlich-sittlichen Verhaltensnormen" (Bornscheuer 1976: 84),
wobei nach Bornscheuer die Pathos- und Witzanalyse bei Cicero zu einer
erheblichen psychologischen Vertiefung der Rhetorik und Stillehre
geführt hat (vgl. ebd.).
Quintilian greift später die rhetorische Umgewichtung
nach Cicero auf und fasst die sprach-ästhetischen Gedanken zusammen
unter den Begriffen inlustratio, evidentia und energeia
(vgl. Bornscheuer 1976: 82). Wichtig ist dabei die Nachahmung,
wobei der Gedanke und die Worte durch den Sachverhalt selbst motiviert
sind: "Die 'Naturkraft', die idealiter die Selbsterzeugung der Worte
durch die Sache und insbesondere des stilistischen Schmuckes durch die
Bedeutsamkeit des Gedankens zu bewirken scheint, ist real betrachtet die
Kunstfertigkeit des geübten Redners." (Bornscheuer 1997: 82; vgl.
Quintilian Inst. or. VIII.3.2)
Während also Aristoteles die rationale
Entscheidungsfindung betont (logos), konzentriert sich die
römische Rhetorik von Cicero und Quintilian auf das pathos und
ethos. Entsprechend werden die Ausführungen zur Stillehre den
römischen Erweiterungen der Rhetorik folgen. Abschliessend kann
festgehalten werden, dass die Affektenlehre auf drei Überzeugungsmitteln
beruht: den Topoi, der Selbst- und Fremdaffektion
sowie den rhetorischen Stilfiguren. Während die Topik im Übergang
von der Argumentations- zur Affektenlehre bereits dargelegt wurde (vgl.
Arnold
2007e,
2007f), werden die Formen der Selbst- und Fremdaffektion zum
rhetorischen ethos ausgeführt. Die folgenden Erläuterungen
konzentrieren sich auf das pathos, also auf die rhetorischen
Figuren und Tropen und ihre visuellen Entsprechungen.
2 Zur Figurenlehre
Nachdem die Affektenlehre in Anschluss an die Topik
erläutert wurde, stellt sich also die Frage nach den
sprachlich-stilistischen Ausdrucksformen. Entscheidend für die
rhetorische Wirkkraft sind die Figuren und Tropen. Diese befinden sich
nach der semiotischen Rhetorik von Barthes und Eco auf der Ebene der
Konnotation:

Nach Barthes haben die konnotativen Zeichenträger von
Plakatbildern rhetorische Ausdrucksformen. Er nennt sie Konnotatoren und
ihre Gesamtheit eine Rhetorik. "Die Rhetorik erscheint somit als die
signifikante Seite der Ideologie" (Barthes 1990: 44). Entsprechend ist
nicht nur der Text, sondern auch die Bildsymbolik der Plakate von
rhetorischen Figuren geprägt: "Diese Rhetorik wird man nur auf der
Grundlage eines recht breiten Inventars erstellen können, aber es lässt
sich jetzt schon absehen, dass man darin einige der in der Antike und in
der Klassik erkannten Figuren wieder finden wird." In der Folge zählt
Barthes einige rhetorische Stilfiguren auf wie die Metonymie, das
Asyndeton, die Metabole und die Parataxe.
In Anschluss an Barthes haben verschiedene Forscher
versucht, die Rhetorik von (Bild-) Plakaten darzulegen. Zu nennen sind
insbesondere Bonsiepe (1965), Eco (1972), Ehmer (1971a/b), Nöth (1975)
und aktueller Gaede (1981), Förster (1982), Spillner (1982), Stöckel
(1998) sowie Geiger und Henn-Memmesheimer (1998) (vgl.
Arnold 2007c:
15ff.).
Gemäss Ueding und Steinbrink (1994: 167f.) hat die
semiotische Rhetorik in der Tradition von Barthes (1964a) und Eco (1972)
den Ehrgeiz, "über den Zeichencharakter der rhetorischen Figuren zu
einem eindeutigeren und schlüssigeren Ordnungssystem zu gelangen". Oft
erschöpfen sich diese Arbeiten jedoch in der Inventarisierung von
Figuren und ihren visuell/verbalen Bezügen und lassen darob ihre
rhetorische Funktion ausser Acht. Die Kategorisierungen laufen also
Gefahr, zu blossen Artefakten zu erstarren, die zwar eine Ordnung
entwerfen, aber über die Bedeutung des Geordneten keine weiteren
Aussagen machen können. Es ist daher zentral, die Stilfiguren nicht als
Kern der rhetorischen Textanalysen zu betrachten, sondern lediglich als
ein Bestandteil von persuasiven Texten, die überreden und überzeugen
wollen. Entsprechend ist es die Funktion von Stilfiguren, eine
Argumentation zu führen oder zu verstärken (vgl. Ottmers 1996: 157, 184,
192). Gerade die Tropen und Argumentationsfiguren sind aber nicht immer
trennscharf von der Argumentation zu unterscheiden, sondern können in
diese übergehen oder sie auch ersetzen (vgl. Ottmers 1996: 182f.).
Rhetorische Stilfiguren dürfen jedenfalls nicht zum
blossen Redeschmuck reduziert werden, sondern sind in der globalen
Redeabsicht des Überredens und Überzeugens zu sehen. Nach Ottmers (1996)
dienen die Amplifikationsfiguren der Verstärkung einer
Argumentation, während die Argumentationsfiguren selbst
argumentative Mikrostrategien bilden und "teils implizit, teils
explizit, auch semantische Tiefenstrukturen" regeln und "Teile von
Argumentationsstrukturen und Redetaktiken" sind (Ottmers 1996: 157).
Hinzu kommen die Substitutionsfiguren, die sowohl eine formal
unterstützende, als auch eine argumentative Funktion haben können. Die
folgende Aufstellung führt einige der wichtigsten rhetorischen Figuren
auf:

Zu bemerken ist, dass es schon in der Antike keine
einheitliche Figurenlehre gab (vgl. Ottmers 1996: 155) und bis heute
Uneinigkeit in der Systematik herrscht (vgl.
Arnold 2007c: 9; Arnold
2005: 37ff. Anh.). Eine weitere Vereinfachung nimmt Bonsiepe (1966) vor,
der die rhetorischen Figuren in zwei Kategorien einteilt: in eine
syntaktische und eine semantische: "Eine syntaktische Figur liegt vor,
wenn mit der Zeichengestalt operiert wird. Eine semantische Figur liegt
vor, wenn mit dem Relatum operiert wird." (Mit Relatum meint Bonsiepe
den aussersprachlichen Referenten, vgl. ebd. S. 23). Zu den
syntaktischen Figuren gehören also u.a. die Wort- und Satzfiguren, die
auf der Textoberflächenstruktur zu beobachten sind, und zu den
semantischen Figuren all jene Stilmittel, die auf der Texttiefenstruktur
zu verorten sind. Diese Zweiteilung der Figuren folgt der Zweiteilung
des Zeichens in Zeichengestalt (Signifikat) und Zeichenbedeutung
(Signifikant) nach de Saussure (1967: 78) und kommt darüber hinaus auch
der textlinguistischen Zweiteilung nach der Oberflächen- und
Tiefenstruktur von Texten entgegen (vgl. Linke/Nussbaumer/Portmann 1996:
248ff.):

Da die Substitutionsfiguren zwar auf der Ebene der
Texttiefenstruktur zu untersuchen sind, aber beide Funktionen annehmen
können – sowohl eine formal unterstützende als auch eine argumentative –
wird hier die Dreiteilung nach Ottmers beibehalten. Schliesslich sind
auch die Grenzen zwischen syntaktischen und semantischen Figuren
fliessend.
Interessant wird sein, die rhetorischen Stilfiguren
und Tropen in den Abstimmungsplakaten zu erkennen. Als politische
Textsorte ist ein moderater Einsatz dieser Stilmittel zu erwarten, denn
bereits Aristoteles rät, sich nicht in kunstreichen Ausschmückungen zu
verlieren:
"Der Stil der Rede, die einer Volksversammlung
angemessen ist, gleicht der Perspektive in der Malerei. Je grösser die
Menge der Zuhörer ist, desto entfernter liegt der Punkt des Betrachters.
Deshalb ist Genauigkeit in Details überflüssig, ja sogar abträglich für
beide Seiten (…). Wenn es auf die Darbietung ankommt, zählt sprachliche
Genauigkeit am wenigsten; und das ist immer dann der Fall, wenn alles an
der Stimme, und zwar an einer lauten Stimme, liegt." (Arist. III.12.5;
Andersen 2001:30f.)
Anders verhält es sich jedoch mit der geschriebenen
Rede, worunter nach unserer These auch das Abstimmungsplakat zu zählen
ist. Demnach besitzt "der Stil der schriftlichen Darstellung die höchste
Form der artistischen Ausbildung" (Aristoteles II.12.2.).
Wie bereits hergeleitet wurde, bezieht sich die
semiotische Rhetorik nach Barthes auf eine beliebige Objektsprache (vgl.
Arnold 2007c: 14f.;
2007f: 23ff.). Denn die Rhetorik ist die
signifikante Seite einer Ideologie, die sich auf der Ebene eines
sekundären semiologischen Systems manifestiert. Welche primären
Zeichencodes zugrunde liegen ist dabei unerheblich. Denn sobald die
Zeichen mit der gleichen Bedeutungsfunktion versehen sind und nach
Barthes einen Mythos bilden, können sie – ob Schrift oder Bild – in der
semiotischen Analyse auf die gleiche Weise behandelt werden (vgl.
Barthes 1992: 94). In der Analyse tritt die Objektsprache in den
Hintergrund und der Gesamtterminus bzw. das globale Zeichen wird
relevant. Aus dieser Perspektive verbinden sich Zeichen verschiedener
Objektsprachen zu einer Aussage, weshalb sich auch die Bilder und Worte
auf Abstimmungsplakaten zu einer globalen Aussage verknüpfen lassen. Und
diese Verbindung folgt nach unserer These der Struktur eines Enthymems
(vgl.
Arnold 2007c: 25). Denn das Abstimmungsplakat ist eine
deliberative Textsorte und versucht, das Stimmvolk im Vorfeld von
Volksabstimmungen zu mobilisieren und von seiner Parole zu überzeugen.
Entsprechend sollte das Abstimmungsplakat in Bild und Text von einer
argumentativen Struktur durchzogen sein, die gemäss der politischen
Kommunikationsforschung (vgl. Klein 2000) dem komplexen topischen Muster
der pragmatischen Argumentation folgt (vgl.
Arnold 2007e: 14ff.). Gemäss
unserer Ausgangsthese sollte die Rhetorizität des Abstimmungsplakats auf
allen Ebenen zu beobachten sein: im Aufbau, in der
Argumentationsstruktur und im Stil. Während der rhetorische Aufbau
bereits untersucht wurde (vgl.
Arnold 2007d) und auch die Schlussregeln
und klassischen Topoi nachgewiesen werden konnten (vgl.
Arnold 2007e;
Arnold 2007f), sollen nun die Stilfiguren und Tropen in Abstimmungsplakaten
einer Analyse unterzogen werden. Diese sollten gemäss der semiotischen
Rhetorik von Barthes und Eco sowohl im Text als auch im Bild der Plakate
zu finden sein. Bereits Josef Klein (1994: 10) entwirft ein Modell,
wonach die Schlussregeln und Figuren in unterschiedlichen semiotischen
Zeichensystemen eine Entsprechung finden. Während er der Topik eine
argumentative Funktion beimisst, weist er den Stilfiguren mehrheitlich
eine suggestive Funktion zu. Zudem deckt die Sprache nach Klein (ebd.)
das ganze rhetorische Spektrum ab, während das Bild in seinen
Artikulationsmöglichkeiten eingeschränkter ist und sich der Ton bei den
audiovisuellen Medien weitgehend auf die Suggestion beschränkt.
Inwiefern sich diese Unterscheidungen im Rahmen einer empirischen
Wirkungsforschung bestätigen lässt, wäre eine interessante
Forschungsfrage, die hier aber nicht weiter verfolgt werden kann.
Stattdessen wird die Inhaltsanalyse weitergeführt und der Versuch
unternommen, die Amplifikations-, Substitutions- und
Argumentationsfiguren im Bild und Text von Abstimmungsplakaten
nachzuweisen. Dabei werden die Figuren in ihrer persuasiven Funktion
analysiert und im Kontext der pragmatischen Argumentation betrachtet.
Dies erfolgt nach der Ansicht von Cicero und Quintilian, wonach die
Worte aus der Sache folgen und die Form mit dem Inhalt untrennbar
verbunden ist (vgl. Ottmers 1996: 14f., 145f.).
3 Figuren und Tropen in Abstimmungsplakaten
3.1
Amplifikationsfiguren in Abstimmungsplakaten
Amplifikationsfiguren dienen der Verstärkung einer
Argumentation und gehören nach Bonsiepe (1966) primär zu den
syntaktischen Figuren. Eine "syntaktische Figur liegt vor, wenn mit der
Zeichengestalt operiert wird" (S. 26). Daher lassen sich syntaktische
Figuren auf der Textoberflächenstruktur beobachten. Man unterscheidet
Wort- und Satzfiguren, die auf dem Prinzip der Wiederholung, der Kürzung
oder Positionsverschiebung beruhen (vgl. ebd.; auch Ottmers 1996:
159ff.; Ueding/Steinbrink 1994: 299ff.; Plett 2000: 138ff.; Plett 2001:
35ff.).
Bei den folgenden Beispielen handelt es sich um syntaktische Figuren,
die teils im Text, teils im Bild oder auf beiden Ebenen vorhanden sind
oder sich nach Bonsiepe (1966: 23ff.) zu einer Text und Bild
übergreifenden Figur ergänzen (vgl. auch
Arnold 2007c: 17).
Abstimmungs-Nr. 150 |
Datum:
29. Jan. 1950 |
Abb. 2 |
|
Repetitio: Wiederholung von Worten,
Wortgruppen oder Sätzen (vgl. Ottmers 1996: 159ff.).
Hier wird das gleiche Bildelement – ein Haus –
fünfmal wiederholt, wobei der Anschnitt auf der rechten Seite
eine Weiterführung der Häuserreihe andeutet. Die syntaktische
Figur der Wiederholung ist zwar rein formal, sie kann aber wie
hier eine metaphorische Dimension annehmen. Das wiederholte
Bildelement wird somit zu einer Metapher für "immer mehr
Häuser", "noch mehr Häuser" oder einfach "Wachstum im
Wohnungsbau".
Weil sie Mietzinserhöhungen verhindert und den
Wohnungsbau fördert, so die Argumentation in Text und Bild, ist
die Wohnbauvorlage anzunehmen (Konklusion). Die Grundstruktur
entspricht erneut der pragmatischen Argumentation, wonach zu
begrüssen ist, was wünschbare Folgen zeitigt.
Typisch für die Parole ist die Ellipse,
die Auslassung von Worten zu einer prägnanten Verkürzung. |
Grafik:
Genossenschaftsdruckerei Basel |
Titel:
Bundesbeschluss betreffend die Verlängerung der
Geltungsdauer und die Abänderung des Bundesbeschlusses über
Massnahmen zur Förderung der Wohnbautätigkeit
Resultat:
abgelehnt |
Quellen: Meylan/Maillard/Schenk
1979: 104 (fr) |
Sammlungen:
MfGZ 35-215;
SfG
4208;
SNB o.S. |
Da hier wie bei den weiteren Plakatbeispielen die
pragmatische Argumentation zugrunde liegen dürfte und die Figuren
argumentative Funktionen annehmen können, werden im Folgenden die
Text- und Bildanteile nach der argumentativen Struktur analysiert.
Abstimmungs-Nr. 364 |
Datum: 1. April 1990 |
Abb. 3 |
|
Diakope: Ein Wort oder eine Wortgruppe
wird wiederholt, wobei (im Gegensatz zur Geminatio) ein
kurzer Einschub die Aufeinanderfolge unterbricht (vgl. Ottmers
1996: 159).
Die Diakope "RECHT AUF RECHT" hat einen
inhaltlichen Bezug zu den Ebenen der Rechtspflege vom
Bezirksgericht über das Obergericht zum Bundesgericht. Diese
Abstufung von der einen Ebene zur nächst höheren Ebene wird mit
einer Treppe visualisiert und kann als Klimax gelten.
Wenn Recht auf Recht zu folgen hat, wird damit
suggeriert, dass auf jeder Rechstufe die gleichen Rechte zu
gelten haben. "Ein Recht auf Recht zu haben" lässt sich
paraphrasieren mit ein "Anrecht (oder Anspruch) auf die Anrufung
des Rechts zu haben", und zwar unabhängig auf welcher Ebene. Die
synonyme Formulierung zeigt, dass die syntaktische
Wortwiederholung semantisch eine Bedeutungsdifferenz aufweist,
weshalb es sich hier auch um eine Diaphora handelt, der
Gebrauch ein und desselben Wortes mit unterschiedlicher
Bedeutung. Die Rogatio "Bundesgericht nur für Wenige?"
beinhaltet schliesslich den Topos der Gleichheit bzw.
Gerechtigkeit, wonach alle vor dem Recht gleich sind und daher
auch Anrecht auf gleiche Behandlung haben sollten. |
Grafik:
unbekannt |
Titel:
Bundesgesetz über die Organisation der Bundesrechtspflege,
Änderung vom 23. Juni 1989
Resultat: abgelehnt |
Quellen: n.n. |
Sammlungen:
Sozarch_F_Pe-0354 |
Das Bundesgesetz zur Änderung der Organisation der
Bundesrechtspflege wird zur Ablehnung empfohlen, weil es eine
Ungleichbehandlung in der Rechtspflege auf der Ebene des Bundesgerichts
zur Folge hätte, was dem Gleichheitstopos entgegensteht (Rogatio).
Die Diakope verbunden mit der Klimax veranschaulicht: was
auf tieferer Stufe Gültigkeit hat, soll auch auf höherer Stufe gelten.

Abstimmungs-Nr. 159 |
Datum:
30. März
1952 |
Abb. 4 |
|
Anapher: Zwei oder mehr Satzeinheiten
beginnen mit dem gleichen Wort oder derselben Wortgruppe (vgl.
Ottmers 1996: 160) Die Anapher befindet
sich im Text:
"Gute Saat, gute Ernte, gute Versorgung"
Gleichzeitig bildet diese dreifache Anapher
eine Sententia: Hierbei handelt es sich um einen Sinn-
oder Denkspruch in knapper Form, der einer verkürzten
Argumentation gleichkommt (vgl. Ottmers 1996: 51).
Die "Saat" ist dabei sowohl im Text explizit
als auch im Bild (redundant) dargestellt.
Die Argumentation kann auf das wiederholte
Wort zurückgeführt werden: Die Vorlage ist gut (pragmatisches
Argument), denn sie bringt gute Saat, gute Ernte und gute
Versorgung (Begründungszusammenhang), daher ist das
Landwirtschaftsgesetz anzunehmen (Konklusion).
Durch die gelbe Farbe der Parole
("Landwirtschaftsgesetz JA") wird zudem ein Bezug zur Saat
hergestellt. |
Grafik: W. Günthardt (Foto
Heiniger, Gebr. Fretz AG) |
Titel:
Bundesgesetz über die Förderung der Landwirtschaft und die
Erhaltung des Bauernstandes (Landwirtschaftsgesetz)
Resultat: angenommen |
Quellen: Meylan/Maillard/Schenk
1979: 87 |
Sammlungen:
MfGZ 13-629;
SfG
9921;
SNB o.Sign. |
Die Sententia "Gute Saat, gute
Ernte, gute Versorgung" stellt einen zeitlich-kausalen Bezug dar: Ist
die Saat gut, wird auch die Ernte gut und somit die Versorgung. Garant
für die gute Saat, die am Anfang der Kausalkette steht, wäre das
Landwirtschaftsgesetz. Und weil die prognostizierten Folgen positiv
bewertet werden, wird die Vorlage zur Annahme empfohlen.

Abstimmungs-Nr. 321-322 |
Datum: 23.09.1984 |
Abb. 5 |
|
Paronomasie: Klangähnliche aber
unterschiedliche Wörter werden miteinander verbunden (vgl.
Ottmers 1996: 161).
Die Sententia "Ohne Strom kein Lohn! "
ist eine Paronomasie. Gleichzeitig beinhaltet diese Figur
eine "wenn/dann"-Beziehung, sprich: Kausalität. Wenn zuwenig
Strom vorhanden ist, führt das zu einer Drosselung der
Produktivität und zu Arbeitsplatzverlusten. Wer also seinen
Arbeitsplatz behalten und seinen Lohn erhalten will, sollte die
Atom- und Energieinitiative ablehnen.
Die Sententia "Ohne Strom kein Lohn!"
impliziert also den Topos aus der Kausalität. Im Gegensatz zur
Paronomasie ist die Sententia eine Argumentationsfigur
und kann selbstständig argumentieren. Die Argumentation fällt
allerdings verkürzt aus und kann Sachverhalte stark
simplifizieren (vgl. Ottmers 1996: 192).
Was die Farbgebung betrifft, so weist der
schwarze Untergrund auf einen Zustand ohne Strom hin. Denn wenn
das elektrische Licht ausgeht, wird es dunkel. Damit dieser
Zustand nicht eintritt, suggieriert die gelbe Farbe auf der
unteren Plakathälfte, wird das Vorlagenpaket zur Ablehnung
empfohlen. |
Grafik:
unbekannt |
Titel:
Eidg. Volksinitiative 'für eine Zukunft ohne weitere
Atomkraftwerke' und Eidg. Volksinitiative 'für eine sichere,
sparsame und umweltgerechte Energieversorgung'
Resultat: abgelehnt |
Quellen: n.n. |
Sammlungen:
MfGZ 43-802 |
Die Sententia "Ohne Strom kein Lohn!"
bestreitet die Argumentation mit dem Topos aus der Kausalität, wobei der
antithetische Bildaufbau in der Farbgebung ("hell/dunkel") die
die kausale Beziehung ("wenn/dann") bewertend unterstützt
("gut/schlecht").

Abstimmungs-Nr. 184 |
Datum:
26. Jan.
1958 |
Abb. 6 |
|
Isomorphie: "Wiederholung von
ähnlich klingenden Worten oder eines Wortteils in einer
Wortfolge (z.B. Worte mit gleicher Endung)" (Bonsiepe 1966: 28).
"Ohne Monopöler ist dem Schweizer wöhler" ist
eine Isomorphie im Endreim, wobei der Neologismus "Monopöler" an
den Wortklang des flektierten Adjektivs angeglichen wurde.
Der Text ist zugleich in Form eines Kreuzes
angeordnet, das eine Aufzählung (Enumeratio) der
unerwünschten Begleiterscheinungen von monopolistischen
Zuständen streicht.
Die Enumeratio kann als eine Liste von
Argumenten gelesen werden, die gegen monopolistische
Verhältnisse sprechen. Um diese möglichen Schäden abzuwenden -
so der pragmatische Begründungszusammenhang in Gestalt der
Isomorphie - ist die Vorlage "gegen den Missbrauch
wirtschaftlicher Macht" anzunehmen (Konklusion). |
Grafikkk: Gebr. Maurer, Zürich |
Titel:
Eidg.
Volksinitiative 'gegen den Missbrauch wirtschaftlicher Macht'
Resultat: abgelehnt |
Quellen: Meylan/Maillard/Schenk
1979: 77 |
Sammlungen:
MfGZ 13-676;
SfG
8058 |
Die Sententia "ohne Monopöler ist dem Schweizer
wöhler" bewertet die prognostizierten Folgen der Gesetzesvorlage
positiv. Gleichzeitig suggeriert die Enumeratio von Missbräuchen die mit
dem Rotstift gestrichen werden, dass diese Zustände zurzeit herrschen
und in Zukunft beseitigt werden sollen. Den zukünftigen positiven Folgen
bei Annahme der Vorlage geht also implizit eine Gegenwartskritik voraus.

Abstimmungs-Nr. 358 |
Datum: 26. Nov. 1989 |
Abb. 7 |
|
Alliteration: Eine Alliteration liegt vor, wenn
dieselben Silben in mehreren Wörtern wiederholt werden (vgl.
Ottmers 1996: 162).
Die Sententia "Tempo tötet!" zeichnet sich
durch die Wiederholung des Konsonanten "t" aus, wobei er zweimal
im Anlaut, einmal im Inlaut und einmal im Auslaut erscheint.
Dadurch, dass es sich beim "t" um einen Plosiv handelt, wird das
Stakkato zusätzlich betont. Dem Inhalt angemessen gibt die
Alliteration der Aussage den nötigen Nachdruck und eine gewisse
Härte.
Die Sententia birgt darüber hinaus den Topos
aus der Kausalität. Wird zu schnell gefahren, führt das zu
Unfällen mit Todesfolgen. Dies wird mit einer Fotografie belegt
(vgl. Evidenz-Charakter bei Barthes 1964: 46f.; Klein 1994: 13;
Arnold 2007e: 8f.). Denn die Fotografie dokumentiert durch das
analoge Bildgebungsverfahren, was sich zugetragen hat, und wird
damit zu einem Indiz, das die Argumentation stützt.
Die rote Farbe kann im aktuellen Kontext eine
Anspielung (Allusio) auf Blut sein, das metonymisch für
Körperverletzung und Tod steht. |
Grafik:
unbekannt |
Titel:
Eidgenössische Volksinitiative 'pro Tempo 130/100'’
Resultat: abgelehnt |
Quellen: n.n. |
Sammlungen:
Sozarch_F_Pe-0086 |
Die Sententia "Tempo tötet!" bestreitet die Argumentation mit dem
Topos aus der Kausalität. Darin wird sie unterstützt durch die Farbe,
die die Aussage betont (Emphase) und durch die Fotografie, die
als Indiz die Aussage stützt (Topos aus dem ausserrhetorischen Beweis).
Abstimmungs-Nr. 220 |
Datum: 7. Juni 1970 |
Abb. 8 |
|
Ellipse: Die Auslassung ist eine
Kürzungsfigur (vgl. Ottmers 1996: 163).
Typisch für nahezu alle Plakate ist die
verkürzte Parole, die kaum je in ganzen Sätzen formuliert wird.
Stattdessen gibt die charakteristische Verkürzung der Parole
eine gewisse Nachdrücklichkeit. Ellipsen können daher
auch als Betonung (Emphase) gelten. Schliesslich erinnert
eine elliptische Satzbildung auch an die gesprochene Sprache,
die sich durch eine ökonomische Ausdrucksweise auszeichnet und
Satzelemente, die sich durch den Kontext (oder das zuvor
Gesagte) erschliessen lassen, weglässt. Durch eine elliptische
Satzbildung wird somit auch Unmittelbarkeit demonstriert, was
die Rhetorizität des Plakats hervorhebt. Auslassungen können
aber auch pragmatische Gründe haben, z.B. wenn etwas ohne
gesellschaftliche Sanktionen nicht ausgesprochen werden soll
oder darf oder um eine Argumentation als selbst-verständlich und
daher überflüssig auszuweisen. Die Auslassungen in der
Argumentation "…damit Ihnen nicht erst nachher ein Licht
aufgeht…" lassen offen, welche negativen Folgen bei einer
Annahme der Überfremdungsinitiative zu erwarten wären. |
Grafik:
C. J. Bucher, Luzern |
Titel:
Eidgenössische Volksinitiative 'gegen die Überfremdung'
(Schwarzenbachinitiative)
Resultat: abgelehnt |
Quellen: n.n. |
Sammlungen:
MfGZ 13-418 |
Die elliptische Begründung "…damit Ihnen nicht erst nachher ein Licht
aufgeht…" impliziert negative Folgen bei Annahme der Vorlage, ohne dass
diese näher benannt werden.

nicht eidg. |
Datum: 16. Juni 1946
|
Abb. 9 |
|
Parallelismus: Zwei oder mehr Sätze
oder Teilsätze sind parallel gebaut (vgl. Ottmers 1996: 165).
Im Text befindet sich ein Parallelismus
in der Sententia "gleiche Pflichten gleiche Rechte", die
den Topos aus der Gleichheit bzw. Gerechtigkeit impliziert: Wer
gleiche Pflichten hat (Situationsdarstellung und -bewertung)
soll auch gleiche Pflichten haben (Handlungsvorsatz).
Der Parallelismus findet sich aber auch
wiederholt im Bild wieder: Die Frauen sind sich und den Männern
ähnlich und unterscheiden sich nur durch die Farbe: die Männer
sind schwarz und die Frauen weiss gezeichnet. Im Profil ist aber
eine Gleichheit erkennbar. Die Frauen- und Männerreihen, die
hintereinander marschieren, bilden einen Parallelismus, der
(auch farblich) dem Parallelismus der Sententia entspricht.
Das Plakat zur Einführung des
Frauenstimmrechts auf Bundesebene ist vorwiegend in den Farben
Rot und Weiss gehalten, was auf der konnotativen Ebene auf die
eidgenössische Ebene der Abstimmung hinweist. Allerdings
schliessen die Nationalfarben nur die Frauen mit ein, was
suggeriert, dass die Männer das Stimmrecht bereits haben und
jetzt die Frauen "an der Reihe sind". |
Grafik: Hans Erni (Wassermann AG, Basel) |
Titel: Frauenstimmrecht
Resultat: abgelehnt |
Quellen: Meylan/Maillard/Schenk 1979: 22
Stirnimann/Thalmann 2001: 85 |
Sammlungen:
MfGZ 7-857 |
Die Argumentation wird von der Argumentationsfigur der Sententia
getragen (Topos aus der Gleichheit) und formal von der
Amplifikationsfigur des Parallelismus im Text und Bild verstärkt. Der
Topos aus der Gleichheit findet also in der Figur des Parallelismusus
eine formale Entsprechung, die sich sowohl im Text als auch im Bild
manifestiert.

Abstimmungs-Nr. 156 |
Datum: 15. April 1951 |
Abb. 10 |
|
Antithetischer Parallelismus: Wortgruppen
oder (Teil-)Sätze, deren Elemente parallel geordnet, aber
semantisch gegensätzlich sind.
Der antithetische Parallelismus ist wie der
einfache Parallelismus auf der Textoberflächenstruktur
feststellbar und gehört nach Bonsiepe (1966: 26) zu den
syntaktischen Figuren. Nach Ottmers (1996: 195) steht beim
antithetischen Parallelismus jedoch nicht die formal
unterstützende, sondern die argumentative Funktion im
Vordergrund, weshalb er ihn zu den semantischen Figuren zählt.
In diesem Plakat wird eine Initiative
antithetisch mit dem Gegenvorschlag verglichen, wobei die
graphisch-syntaktische Gliederung nicht ganz dem semantischen
Parallelismus entspricht. Die Gegensatzpaare lauten wie
folgt:
Zwang – Freier Zahlungsverkehr
Schwundgeld – Gesunde Währung
Chaos – Ordnung im Geldwesen
Die (Anti-)Werte sind zudem in Form eines
Asyndetons gegliedert und werden jeweils global durch eine
graphisch dominante Parole zusammengefasst. |
Grafik:
Paul Beer (Orell Füssli AG, Zürich) |
Titel:
Bundesbeschluss über die Volksinitiative 'zur Sicherstellung der
Kaufkraft und Vollbeschäftigung (Freigeldinitiative)'
Resultat: abgelehnt |
Quellen: n.n. |
Sammlungen:
MfGZ 13-386 |
Die Pro- bzw. Contra-Argumente sowie die Parole sind gegensätzlich
(antithetisch), die Argumentationsstruktur ist jedoch bei der Initiative
und beim Gegenvorschlag gleich (parallel):

Abstimmungs-Nr. 133 |
Datum:
1. Dez. 1940 |
Abb. 11 |
|
Chiasmus: Zwei Sätze oder Teilsätze sind
einander entgegengesetzt.
Hier befindet sich der Chiasmus im Text:
"Wir wollen nicht die Verstaatlichung des
Menschen, sondern die Vermenschlichung des Staates."
Der Chiasmus gehört zu den Positionsfiguren,
da hier einzelne Satzelemente in der Position verschoben werden.
Nach Bonsiepe (1966: 26) handelt es sich hierbei um eine
syntaktische Figur, die auf der Textoberflächenstruktur
operiert. Wie die Repetitionsfigur in Abb. 2 kann auch der
Chiasmus bedeutungstragend sein. Im konkreten Beispiel bedeutet
die überkreuzte Wortstellung, dass hier etwas verkehrt ist,
nämlich dass die Vorlage im Widerspruch zu einer anerkannten
Norm steht. Die Form folgt also dem Inhalt und verstärkt die
Aussage, wie es die Aufgabe einer Amplifikationsfigur ist.
Auch syntaktische Figuren operieren nicht nur
auf der Textoberfläche, sondern sind mit dem Inhalt eng
verbunden und können ebenfalls bedeutungstragend werden. |
Grafik:
J. Morier |
Titel:
Bundesgesetz über die Abänderung der Art. 103 und 104 des
Bundesgesetzes vom 12. April 1907 betreffend die
Militärorganisation (Einführung des obligatorischen
militärischen Vorunterrichts); Resultat: abgelehnt |
Quellen: Meylan/Maillard/Schenk
1979: 40 |
Sammlungen:
SNB o. Sign. |
Die Folge der Vorlage wird im Gegensatz zur Norm
gesehen, wie sie Pestalozzi (Topos aus der Autorität) aufgestellt hat
(vgl.
Arnold 2007e: 37).

Abstimmungs-Nr. 277 |
Datum: 04. Dez.1977 |
Abb. 12 |
|
Chiasmus: Satzglieder sind einander
entgegen- bzw. überkreuzgestellt (vgl. Ottmers 1996: 165).
Hier befindet sich der Chiasmus im Text:
"Alle für jeden! Aber auch jeder für alle!"
Es handelt sich um eine leichte Abwandlung der
geläufigen Sententia zu Solidarität und
Gruppenzusammenhalt: "Alle für einer, einer für alle".
Im Bild ist zudem ein Parallelismus.
Parallelismus: Zwei Satzglieder oder
mehr sind parallel gebaut (vgl. Ottmers ebd.).
Die wiederholende Reihe von Igeln stellt
metaphorisch die Armee dar. Das Ausscheren eines Soldaten (bzw.
Igels) bedeutet demnach eine Lücke in der Wehrhaftigkeit. Die
Auslassung (Ellipse) steht für die Sicherheitslücke und
kann nur als Unterbrechung der Reihe sichtbar werden.
Die Argumentation lautet, dass jeder für den
Einzelnen einzustehen hat, weil andernfalls die Wehrhaftigkeit
des ganzen Militärs leidet. Der zivile Ersatzdienst ist daher
abzulehnen. |
Grafik: (Karl Schwegler AG,
Zürich) |
Titel:
Bundesbeschluss über die Einführung eines zivilen Ersatzdienstes
Resultat:
abgelehnt |
Quellen: n.n. |
Sammlungen:
MfGZ 32-92,
SfG
29243,
SNB P 2992 |
Die Folgen der Einführung eines zivilen Ersatzdienstes
werden negativ bewertet, da Lücken in der Wehrhaftigkeit befürchtet
werden. Dies wäre unvereinbar mit dem Grundsatz "Alle für einen, einer
für alle", weshalb die Abstimmungsvorlage zur Ablehnung empfohlen wird.

Abstimmungs-Nr. 292 |
Datum: 03. Dez. 1978 |
Abb. 13 |
|
Typogramm: Der Referent von
verbalen Zeichen wird durch die typografische Gestalt dieser
Zeichen selbst illustriert (vgl. Bonsiepe 1966: 39).
"GEGEN KURZSICHTIGE LEHRLINGSPOLITIK" ist
typografisch in der Form eines Sehtests gestaltet.
Die Parole lautet:
"nein zum 'neuen' Berufsbildungsgesetz"
Die Anführungszeichen können als Ironiesignale ge-lesen werden,
die das Neue an diesem Gesetz in Zweifel ziehen.
|
Grafik:
unbekannt |
Titel:
Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG)
Resultat:
angenommen |
Quellen: n.n. |
Sammlungen:
MfGZ 31-626 |
Das Plakat sagt nichts über die aktuelle Situation, ihre Bewertung und
den Handlungsbedarf aus. Es wird nur deutlich, dass die Lehrlingspolitik
kurzsichtig ist und es ihr an Nachhaltigkeit fehlt. Die Ablehnung der
Vorlage erfolgt also implizit aufgrund der negativ bewerteten Folgen,
ohne dass diese näher benannt werden.

3.2
Substitutionsfiguren in Abstimmungsplakaten
Abstimmungsplakate wollen überzeugen und setzen dazu
rhetorische Stilmittel ein wie die Tropen (vgl. Ottmers 1996: 166ff.).
Tropen sind Substitutionsfiguren, bei denen das Gesagte (verbum
improprium) mit dem damit Gemeinten (verbum proprium) nicht
identisch ist, aber in einer Ähnlichkeitsbeziehung steht. Auf
Ähnlichkeit beruhen die Metapher, die Metonymie und die Synekdoche.
Möglich ist zudem eine Beziehung, die auf Unähnlichkeit beruht wie bei
der Ironie. Die (Un-)Ähnlichkeit lässt sich über eine Vergleichsebene
(tertium comparationis) bestimmen, indem die Gemeinsamkeiten oder
Unterschiede zwischen dem Gesagten und dem Gemeinten eruiert werden.
Durch Merkmalsübertragung werden die negativen oder positiven
Konnotationen des Tropus auf das damit Gemeinte übertragen. Metaphern
eignen sich daher für die pragmatische Argumentation, die auf der
Bewertung von Folgen oder deren Ursachen beruht (vgl. Perelman/Olbrechts-Tyteca
2004: 376f.). Darüber hinaus ermöglicht die Vergleichsebene der Tropen
auch ihren Einsatz für Analogieschlüsse (vgl. Spillner 1982: 99).
Abstimmungs-Nrr. 135 |
Datum:
25. Jan.
1942 |
Abb. 14 |
|
Metapher: Eine Metapher ist eine
Substitutionsfigur, wobei das Gesagte mit dem Gemeinten in einer
Ähnlichkeitsbeziehung steht und beides aus ontologisch
unterschiedlichen Bereichen stammt.
Der Begriff "Krieg" wird in Bild und Text mit
dem Begriff "Brand" ersetzt. Auf der Vergleichsebene lassen sich
Gemeinsamkeiten eruieren wie "tödliche Gefahr", "blinde
Zerstörung", "unkontrollierbare Bedrohung". Zwischen den
Begriffen "Krieg" und "Brand" gibt es somit zahlreiche
gemeinsame semantische Felder. Dabei kann angenommen werden,
dass der "Brand" als primäre Erfahrung des Menschen die
Metaphern für Krieg motiviert hat. Auffällig ist das Kreuz in
mitten der Schweiz, das in alle vier Himmelsrichtungen weist.
Einerseits kann dies als Verweis auf die kriegführenden
Nachbarländer begriffen werden. Andererseits ist auch ein
weiterer Bezug zu "Brand" und "Kreuz" denkbar, da das Hakenkreuz
des Faschismus – auch Sonnenrad genannt – "die Welt in Brand
gesetzt" hat. Schliesslich kann das verlängerte Kreuz als
"Fadenkreuz" begriffen werden, das die Schweiz "ins Visier"
nimmt. |
Grafikk: Noël Fontanet (Atar
SA, Genève) |
Titel:
Eidgenössische Volksinitiative 'für die Wahl des Bundesrates
durch das Volk und die Erhöhung der Mitgliederzahl'
Resultat: abgelehnt |
Quellen: Meylan/Maillard/Schenk
1979: 31; Stirnimann/Thalmann 2001: 139 |
Sammlungen:
MfGZ 12-954;
SfG
29143;
SNB o.S. |
Wie bereits erwähnt, werden durch die Merkmalsübertragung
auch die negativen oder positiven Konnotationen des Tropus auf das damit
Gemeinte übertragen.
Abstimmungs-Nr. 86 |
Datum:
30. Jan.
1921 |
Abb. 15 |
|
Metapher: Die Metapher ist hier im Bild:
Die Initianten der Volksinitiative werden als Sympathisanten der
"Bolschewiken" dargestellt, die als "rote Ratten" an den Wurzeln
einer "Eiche" nagen. Im aktuellen Zusammenhang ist mit der Eiche
wohl das Militär als Grundfeste der Schweiz gemeint.
Indem die Metapher die Bolschewiken mit "roten
Ratten" gleichsetzt, werden durch Merkmalsübertragung auch die
(unerwünschten) Eigenschaften der Metapher auf das damit
Bezeichnete übertragen wie "Ungeziefer", "Schädling" und "Träger
von Krankheitserregern"; dazu gehören auch zugeschriebene
negative Charaktereigenschaften und Verhaltensweisen wie die
"Verschlagenheit" oder das mutwillige "Unterhöhlen".
Die Invasion der "roten Ratten" verweist auf
die negativen Folgen bei Annahme der Vorlage, weshalb sie gemäss
dem pragmatischen Argument abzulehnen sei (zur Ratte als
politische Metapher vgl. Rigotti 1994: 153ff.; zu den Metaphern
des Marxismus vgl. S. 200ff., zu den Metaphern des Faschismus
vgl. S. 204ff.; zur Metapherntheorie vgl. Richards 1996; auch
Black 1996). |
Grafik: Hans Beat Wieland
(Gebr. Fretz AG, ZH) |
Titel:
Eidgenössische Volksinitiative 'für die Aufhebung der
Militärjustiz'
Resultat: abgelehnt |
Quellen: Meylan/Maillard/Schenk
1979: 36 |
Sammlungen:
MfGZ 36-110;
SfG
7663;
SNB o.S. |
Die Volksinitiative wird zur Ablehnung empfohlen vor dem
Hintergrund eines Antikommunismus in der Schweiz, der in der Folge der
russischen Oktoberrevolution 1917 eine "bolschewistische Bedrohung"
heraufbeschwor. Dabei wird die Vorlage weniger abgelehnt wegen den
befürchteten negativen Folgen, denn aufgrund der politischen Kraft, die
dahinter vermutet wird. Initiativen von linker Seite werden mit
Misstrauen bedacht und als unvereinbar mit "Ordnung und Vaterland"
gesehen. Befürchtet wird eine rote Unterwanderung des Landes, wobei die
linke Bewegung als eine Horde roter Ratten denunziert wird.

Abstimmungs-Nr. 132 |
Datum:
3. Dez. 1939 |
Abb. 16 |
|
Metapher: Ein abstrakter Begriff wird
durch einen konkreten Begriff ersetzt. Im aktuellen Fall wird
die Metapher zum besseren Verständnis mit einer sprachlichen
Botschaft "verankert" (vgl. Barthes 1990: 34f.), indem der
Steinblock mit "1 Milliarde" angeschrieben wird.
Eine Milliarde Franken wird als Steinblock
visualisiert und knüpft damit an die körperliche Erfahrung einer
physischen Last an (zu den Metaphern und ihrer körperliche
Grunderfahrung vgl. Lakoff/Johnson 1998).
Die tragenden Figuren können als Schweizer
oder als Schweizer Volk interpretiert werden. Damit stehen
einige Repräsentanten für alle ihrer Art (pars pro toto), was
rhetorisch als Metonymie (genauer: Synekdoche)
bezeichnet wird.
Die Milliarde, die zur Sanierung der
Beamtenpensionskasse aufgewendet werden soll, würde auf das Volk
"abgewälzt", das daran schwer zu tragen hätte. Dieser
Argumentation liegt implizit der Gerechtigkeitstopos zugrunde.
Die Parole ist zudem in Form einer Rogatio
formuliert, und auf die Empfehlung folgt als Antwort ein
Ausrufezeichen (Exclamatio). |
Grafikkk:
Otto Baumberger (Gebr. Fretz AG, ZH) |
Titel:
Bundesgesetz über die Änderung des Dienstverhältnisses und der
Versicherung des Bundespersonals
Resultat:
abgelehnt |
Quellen: Meylan/Maillard/Schenk
1979: 122 |
Sammlungen:
MfGZ 50-210,
SfG
35996;
SNB o.S. |
Die Parole ("FÜR DIE PENSIONEN DES BUNDESPERSONALS AM 3.
DEZEMBER? / NEIN!") wird als rhetorische Frage formuliert und sogleich
beantwortet. Die Hervorhebung "FÜR DIE PENSIONEN DES BUNDESPERSONALS"
suggeriert zudem, dass der Nutzen nur wenigen (Privilegierten) zugute
kommt, aber alle (einfachen Leute) daran schwer zu tragen hätten. Die
zugemutete Bürde wird damit implizit als ungerecht dargestellt und die
Gesetzesvorlage zur Ablehnung empfohlen.

Abstimmungs-Nr. 319 |
Datum: 20. Mai 1984 |
Abb. 17 |
|
Allegorie: Eine Allegorie liegt vor, wenn
unter-schiedliche Metaphern gemeinsam ein Bild fügen (vgl.
Ottmers 1996: 173f.).
Die Verbundenen Augen bedeuten
"Unvoreingenommenheit", die Waage "Gerechtigkeit" und das
Schwert "Urteilsfähigkeit“ (bzw. Unterscheidungsfähigkeit). Alle
Attribute gemeinsam bilden in der Figur eines klassischen
Standbildes die Allegorie der "Justitia".
Die Fotografie ist zunächst ein Kunstzitat und
zeigt das Standbild auf dem "Gerechtigkeitsbrunnen" in Bern.
Gemeinsam mit dem Kotext hebt die Justitia den Aspekt der
Gerechtigkeit hervor, der bereits in der Sententia enthalten
ist: "Höchste Zeit für Steuergerechtigkeit". Die Allegorie hat
hier also weniger eine argumentative als eine verstärkende
Funktion.
Sowohl der Text als auch das (Stand-)Bild
verweisen jedoch auf den Topos aus der Gleichheit bzw.
Gerechtigkeit. |
Grafik:
unbekannt |
Titel:
Eidgenössische Volksinitiative 'gegen den Missbrauch des
Bankgeheimnisses und der Bankenmacht'
Resultat: abgelehnt |
Quellen: n.n. |
Sammlungen:
Sozarch_F_Pb-0002-54 |
Der Argumentation liegt der Topos aus der Gleichheit
bzw. Gerechtigkeit zugrunde. Dieser ist implizit im Text und im (Stand-)Bild
präsent. Die Allegorie der Justitia hat illustrative und primär
verstärkende Funktion (Amplifikation). Die Wendung "Höchste Zeit" weist
auf eine Gegenwartskritik hin, weshalb hier weniger die Folgen als die
aktuellen Missstände angesprochen sind, die einen Handlungsbedarf nahe
legen.

Abstimmungs-Nr. 149 |
Datum:
11. Dez.
1949 |
Abb. 18 |
|
Ironie: Bei der Ironie stehen das Gesagte
und das damit Gemeinte in einer Beziehung der Unähnlichkeit bzw.
des Gegensatzes (vgl. Ottmers 1996: 177ff.). Charakteristisch
sind die Ironiesignale, die dem Adressaten zu verstehen
geben, dass es sich um Ironie handelt und das Gesagte nicht so
gemeint ist. Dazu gehören u.a. Partikelhäufungen, Übertreibungen
sowie Tonlage, Mimik und Gestik. Auch die Interpunktion kann als
Ironiesignal eingesetzt werden.
Bei diesem Plakat besteht ein Gegensatz der
sprachlichen und der bildlichen Botschaft (vgl. "visuell/verbale
Negation" bei Bonsiepe 1966: 34). Der Text verkündet "Die Aktion
des 'guten Willens'...in Aktion...", wobei die Interpunktion
darauf hindeutet, dass sich das Gemeinte vom Gesagten
unterscheidet. Deutlich wird der Gegensatz aber im Bild, welches
"die Aktion des guten Willens" als eine "Fesselung und
Knebelung" "des Schweizers" durch "den Beamten" zeigt. Dadurch
erfährt der Begriff "Aktion" in der Wiederholung eine
abweichende Bedeutung, was rhetorisch als Diaphora
bezeichnet wird (vgl. Ottmers 1996: 162). Die Ironie gehört
typischerweise zu jenen Fällen, wo die Sprach- und die
Bildbotschaft zueinander komplementär sind (vgl. auch Barthes
1990: 36). |
Grafik:
Hugo Laubi |
Titel:
Bundesgesetz betreffend Abänderung des Bundesgesetzes vom 30.
Juni 1927 über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten
Resultat:
angenommen |
Quellen: Meylan/Maillard/Schenk
1979: 123 |
Sammlungen:
MfGZ 13-437;
SfG
35878 |
Das Plakat zeigt im Gegensatz zu den euphemistischen
Argumenten der Befürworter im Bild die negativen Folgen einer
Gesetzesvorlage. Die Folge des Beamtengesetzes wäre demnach eine
Repression des (kleinen) Schweizers. Der dargestellte Zwang kann sich
allerdings auch auf die Art und Weise beziehen, wie die Vorlage dem Volk
unterbreitet wird. Demnach könnte sich der (kleine) Schweizer nicht frei
entscheiden, sondern würde von der Obrigkeit zu einem Entscheid
genötigt. Der Topos, der diesem Argument zugrunde liegt, ist gemäss
Meylan, Maillard und Schenk (1979) ein "Antibeamten-Reflex" (S. 125).

Abstimmungs-Nr. 97 |
Datum:
3. Juni 1923 |
Abb. 19 |
|
Metonymie: Eine Metonymie ist ein Tropus,
bei dem das Gesagte und das eigentlich Gemeinte in einer
Ähnlichkeitsbeziehung zueinander stehen und aus dem gleichen
ontologischen Bereich stammen.
Der Spezialfall der Synekdoche ersetzt
das Ganze durch einen Teil (pars pro toto) oder einen Teil durch
das Ganze (totum pro parte). Auf Abstimmungsplakaten wird oft
ein Mensch für alle Menschen gesetzt. Auch Repräsentanten von
Nationalitäten, Berufsständen oder sozialen Klassen kommen
häufig pars pro toto vor. Eine Gruppe von Menschen
unterschiedlichen Alters und Geschlecht steht prototypisch für
"die Familie" (vgl.
Arnold 2007a: 24f.). Eco (1972: 273f.) redet
in diesem Zusammenhang von einer Antonomasie. Dies scheint mir
allerdings nicht korrekt zu sein, da bei der Antonomasie ein Eigenname gegen eine Umschreibung
ausgetauscht wird (vgl. Lausberg 1963: 56; auch Ottmers 1996:
176).
Hier wird eine "Schweizer Familie"
prototypisch für "unser Volk" dargestellt. Was aus dem
Untergrund hervordrängt, ist eine Personifikation für
"Alkoholismus", der das Familienleben bedroht. |
Grafik:
Emile Cardinaux (Wolfensberger AG, ZH) |
Titel:
Bundesbeschluss betreffend die Revision der Art. 31 und 32bis
(Alkoholwesen) der Bundesverfassung
Resultat:
abgelehnt |
Quellen: Meylan/Maillard/Schenk
1979: 151 (fr) |
Sammlungen:
MfGZ 13-323;
SfG 3401 |
Auf dem Plakat sehen wir die "Schweizer Familie", die
prototypisch für "unser Volk" steht. Diese Familie ist durch die
"Schnapsgefahr" bedroht, die als Personifikation – einer
Unterform der Metapher – visualisiert wird (vgl. auch Lakoff/Johnson
1998: 44f.). Auf dem französischen Original lautet die sprachliche
Botschaft: "LE DANGER DU SCHNAPS RENAÎT!), was das Aufbrechen der Figur
aus dem Untergrund erklärt. Die "Wiederauferstehung" rekurriert auf den
Absinth, der 1908 verboten wurde (Nr. 68). Im Wesentlichen zeigt das
Plakat mit der "SCHNAPSGEFAHR" den Handlungsbedarf für eine Revision des
Alkoholgesetzes auf.

Abstimmungs-Nr. 128 |
Datum:
27. Nov.
1938 |
Abb. 20 |
|
Metonymie: Bei der Metonymie stehen das
Gesagte und das eigentlich Gemeinte in einer
Ähnlichkeitsbeziehung zueinander und stammen aus dem gleichen
ontologischen Bereich. So kann ein Erzeuger für das Produkt
stehen ("Goethe lesen"), ein Objekt für den Benutzer ("die Bahn
streikt"), eine Institution für die Entscheidungsträger ("der
Bund hat beschlossen"), ein Ort für eine Institution ("das
Weisse Haus") oder für ein Ereignis ("Waterloo") (vgl. Ottmers
1996: 174ff.; Lakoff/Johnson 1998: 47ff.).
Auf dem Plakat steht das Bundeshaus
metonymisch für "das Parlament". Die überdimensionierte Figur
mit Mütze steht prototypisch für "den Schweizer", womit pars pro
toto alle Schweizer gemeint sind.
Das Öffnen der Bundeskuppel und der Einblick
des Schweizers visualisiert die sprachliche Botschaft, wonach
die Vorlage "KONTROLLE UND MITSPRACHE DES VOLKES" gewährleisten
soll. Das Bild kann als Visualisierung von "Öffentlichkeit" bzw.
"Transparenz" gelesen werden, die als abstrakte Grösse in der
visuellen Übersetzung eine Konkretisierung erfährt. Da
Transparenz positiv konnotiert ist, speist sich die
Argumentation aus dem pragmatischen Argument, wonach die
erwarteten Folgen bei Annahme der Vorlage positiv zu bewerten
sind. |
Grafik:
Noël Fontanet (ATAR SA,
Genève) |
Titel:
Bundesbeschluss betreffend die Übergangsordnung des
Finanzhaushaltes
Resultat:
angenommen |
Quellen: Meylan/Maillard/Schenk
1979: 61 |
Sammlungen:
MfGZ 13-428;
SNB o.S. |
Die Finanzvorlage verspricht vermehrte Kontrolle und
Mitsprache des Volkes (Argument), was vor dem Hintergrund des
schweizerischen Demokratieverständnisses (SR) positiv bewertet wird.
Entsprechend wird die Vorlage zur Annahme empfohlen (Konklusion).

Abstimmungs-Nr. 214 |
Datum: 2. Juli 1967 |
Abb. 21 |
|
Antonomasie: Ein Eigenname wird
umschrieben durch eine typisierende Beifügung (Epitheton)
oder durch eine Umschreibung (Periphrase) (vgl. Ottmers
1996: 176).
Die "Sozialistische Boden-Initiative" ist eine
Umformulierung des Vorlagentitels. Bemerkenswert ist die
Beifügung "sozialistisch". Diese Beifügung wird im
sozialistischen Lager positiv konnotiert und im gegnerischen
Lager negativ. Indem das Plakat mit "Sozialistische
Boden-Initiative" auf den politischen Gegner verweist, wird die
Vorlage also im eigenen politischen Lager negativ bewertet (vgl.
die Bedeutungskonkurrenz bei Klein 1989: 24;
Arnold 2007f:
11f.). Dies geht auch aus der Ellipse "Verstaatlichung
des Bodens der falsche Weg" hervor. "Verstaatlichung" ist zudem
ein Stigmawort und entstammt dem Vokabular des
Klassenkampfs (vgl.
Arnold 2007f: 18f., 22ff.).
Die Farbe Rot dient einerseits der
Hervorhebung der wichtigsten Aussagen (Emphase),
andererseits ist sie auch die Symbolfarbe des
sozialdemokratischen Lagers und dient der Bezeichnung einer
gegnerischen politischen Vorlage, die eo ipso abzulehnen ist. |
Grafik:
Conzett + Huber, Zürich |
Titel:
Eidgenössische Volksinitiative 'gegen die Bodenspekulation'
Resultat: abgelehnt |
Quellen: Meylan/Maillard/Schenk
1979: 147 |
Sammlungen:
MfGZ 12-916;
SfG 7690;
SNB o.S. |
Die Vorlage wird durch die mehrfache
Bezeichnung des gegnerischen politischen Lagers stigmatisiert: durch das
Stigmawort "Verstaatlichung", durch die negativ konnotierte Beifügung
"sozialistisch" und durch die Hervorhebung mit der gegnerischen
Symbolfarbe. Die überdimensionierte Hand im Bild scheint eine Remetapher
für die "öffentliche Hand" zu sein, die im Begriff ist, den Boden an
sich zu reissen (zur Remetapher vgl. Bonsiepe 1966: 37). Die
Argumentation wird hier weniger entfaltet, als durch die negative
Bewertung der gegnerischen Ideologie gesteuert. Eine Begründung, weshalb
die Initiative "der falsche Weg" ist, wird nicht gegeben.

Abstimmungs-Nr. 102 |
Datum: 5. Dez. 1926 |
Abb. 22 |
|
Appellativum: Ein Eigenname wird durch den
Eigennamen einer historischen oder mythologischen Person
ersetzt, die ähnliche Eigenschaften mit der damit bezeichneten
Person besitzt (vgl. Ottmers 1996: 176).
Hier wird eine gesetzliche Regelung zur
Sicherung der Getreideversorgung als Staatseingriff negativ
konnotiert durch das Appellativum "Brotvogt" und durch
das Schimpfwort "Brotmonopol".
Dem Kompositum "Brotvogt" liegt der Mythos
des Wilhelm Tell zugrunde, genauer: sein Widersacher. Der Vogt
wird als dominante Figur mit Gesslerhut dargestellt. Dieser
verwaltet das Brot, das für die "kleinen" Bürger
"unerschwinglich" scheint. Der Höhenunterschied, der hier
physisch dargestellt ist, dient als Metapher für die
hohen Preise (zu den Metaphern und ihren physischen Erfahrungen
vgl. Lakoff/Johnson 1998).
Der "Brotvogt" bezeichnet keine reale Person,
sondern steht metonymisch für die Obrigkeit, die in der
Schweiz wenig Vertrauen geniesst und traditionell im Mythos des
Willhelm Tell Ausdruck findet. Eine staatliche Regelung scheint
hier per se den schweizerischen Grundwerten zu widersprechen. |
Grafik:
Emile Cardinaux |
Titel:
Bundesbeschluss über die Aufnahme eines neuen Artikels 23bis
in die Bundesverfassung betreffend die Getreideversorgung
des Landes
Resultat: abgelehnt |
Quellen: Meylan/Maillard/Schenk
1979: 85 |
Sammlungen:
MfGZ 21-939;
SfG
17196;
SNB o.S. |
Eine staatliche Regelung zur Sicherung
der Brotversorgung wird im Widerspruch zu den schweizerischen Werten
dargestellt, indem die Obrigkeit metonymisch als "Brotvogt"
stigmatisiert wird. Darüber hinaus wird mit den Höhenunterschieden
angedeutet, dass mit der Vorlage die Brotpreise ins Unerschwingliche
steigen würden, weshalb sie zur Ablehnung empfohlen wird. Während sich
der Text auf die negative Bewertung konzentriert, wird die Argumentation
durch das Bild geführt (Topos aus Ursache und Wirkung). Darüber hinaus
wird das Appellativum durch das Bild illustriert und verstärkt.

Abstimmungs-Nr. 264 |
Datum: 5. Dez. 1976 |
Abb. 23 |
|
Hyperbel: Eine Hyperbel ist eine bewusste
Übertreibung in Anzahl, Grösse, Gewicht oder Intensität (vgl.
Ottmers 1996: 180).
Die Figur stellt zugleich eine Uhr und einen
Arbeiter dar, der sechs Arme hat und mit Massstab, Meissel
Hammer und Schraubenschlüssel geschäftig ist. Diese Figur kann
als visuelle Hyperbel begriffen werden und zwar sowohl in der
Anzahl Arme als auch in der Intensität des Arbeitstempos, das
durch die Arme symbolisiert wird.
Das Bild illustriert und verstärkt den Text
und wird gleichzeitig durch ihn erläutert: "IMMER VERÜCKTERES
ARBEITSTHEMPO" (zur Verankerung der Bildbotschaft durch den Text
vgl. Barthes 1964: 44f.) |
Grafik:
Cedips, Lausanne |
Titel:
Eidgenössische Volksinitiative 'für die Einführung der
40-Stunden-Woche'
Resultat: abgelehnt |
Quellen: n.n. |
Sammlungen:
MfGZ 31-670 |
Im Text und Bild wird die Beschleunigung
der Produktionsprozesse und das damit erhöhte Arbeitstempo als Missstand
zur Darstellung gebracht und ein Handlungsbedarf aufgezeigt. Die Vorlage
für eine 40-Stunden-Woche soll die Arbeitsbedingungen normalisieren,
weshalb sie zur Annahme empfohlen wird. Die Hyperbel dient der
Illustration und Verstärkung.

Abstimmungs-Nr. 379 |
Datum: 17. Mai 1992 |
Abb. 24 |
|
Archaismus: Ein Archaismus ist ein
veralteter Ausdruck und eigentlich ein rhetorischer Fehler (vgl.
Ottmers 1996: 182). In der Argumentation kann er jedoch gezielt
zur Persuasion eingesetzt werden.
Im vorliegenden Beispiel liegt nicht direkt
ein veralteter Ausdruck vor, sondern ein Bezug auf die
"Eiszeit". Die Zeichnung ist ein (Bild-)Zitat auf die
vorgeschichtliche Höhlenmalerei und ihre Praxis der Jagd und
Kriegsführung. Im Kontext der Armeereform und der Einführung
eines Zivildienstes wird damit bedeutet, dass die herrschenden
Zustände veraltet sind und eine Erneuerung aufdrängen: "ENDE DER
EISZEIT" lautet der Leitspruch (Sententia), "JA ZUM
ZIVILDIENST" die Parole.
Indem der Entwicklungsstand der Armee durch
eine Höhlenmalerei symbolisiert wird, kann man hier von einem
visuellen Archaismus reden.
|
Grafik:
unbekannt |
Titel:
Bundesbeschluss über die Einführung eines Zivildienstes für
Dienstverweigerer
Resultat: angenommen |
Quellen: n.n. |
Sammlungen:
Sozarch_F_Pc-0127 |
Der Handlungsvorsatz, einen Zivildienst für
Dienstverweigerer einzuführen, wird begründet mit einer dringend
anstehenden Erneuerungsreform der Armee. Der Topos der Veraltung wird
durch den visuellen Archaismus getragen, dem somit argumentative
Funktion zukommt.

Abstimmungs-Nr. 143 |
Datum: 6. Juli 1947 |
Abb. 25 |
|
Rogatio: Die rhetorische Frage erwartet
keine Antwort, sondern impliziert sie, oder der Redner antwortet
selbst (vgl. Ottmers 1996: 184).
Im vorliegenden Beispiel wird die rhetorische
Frage in Form eines Asyndetons mit der Parole beantwortet.
Asyndeton: Das Asyndeton ist eine
Aufzählung, wobei die einzelnen Elemente ohne Konjunktionen
aufeinander folgen (vgl. Ottmers 1996: 191).
Eine Aufzählung (Enumeratio) liegt vor,
wenn Einzelelemente, die in einem Zusammenhang stehen,
aneinandergereiht werden (vgl. Ottmers 1996: 189f.).
Der Gegensatz zwischen den Schimpfwörtern (Aischrologie)
und der Parole kann als Antithese begriffen werden. Eine
Antithese liegt vor, wenn Wörter, Wortgruppen, (Teil-)Sätze oder
ganze Textabschnitte einander semantisch konträr gegenüber
gestellt sind (vgl. Ottmers 1996: 194). Die Antithese liegt hier
zwischen den Begriffen "Zwang", "Bureaukratie", "Diktatur" im
Gegensatz zum "freien Schweizer". |
Grafikk:
unbekannt |
Titel:
Bundesbeschluss über eine Revision der Wirtschaftsartikel der
Bundesverfassung
Resultat: angenommen |
Quellen: n.n. |
Sammlungen:
MfGZ 13-593 |
Das Argument ("Wirtschaftsartikel verteuern die
Lebenshaltung") wird verstärkt durch eine Aufzählung (Enumeratio)
weiterer negativer Folgen wie die "Zwangswirtschaft", "Bürokratie" und
"Verbandsdiktatur". Diese Schimpfwörter (Aischrologie) sind ohne
Konjunktion aufgelistet (Asyndeton) und bilden eine rhetorische
Frage (Rogatio), die mit einem grossen Fragezeichen
zusammengefasst wird. Die Parole ("Der freie Schweizer stimmt Nein")
fällt Im Kontrast dazu aus (Antithese). Während die Antithese
argumentative Funktion hat, dienen die übrigen Figuren der Verstärkung
(Amplifikation).

Abstimmungs-Nr. 213 |
Datumm: 16. Okt. 1966 |
Abb. 26 |
|
Correctio: Eine Correctio liegt vor, wenn
eine Selbstkorrektur vorgenommen wird, jedoch nur um zurück zur
eigenen Argumentation zu lenken und diese zu stärken. Die
Correctio dient somit der punktuellen Steigerung des Ausdrucks
(vgl. Ottmers 1996: 184).
Im vorliegenden Beispiel wird eine
Correctio graphisch vorgenommen, indem ein Wort ("soll")
gestrichen und durch ein anderes Wort ("wird") ersetzt wird. Aus
der Aussage: "wer gerne etwas trinkt soll gerne etwas zahlen"
wird die Aussage "wer gerne etwas trinkt wird gerne etwas
zahlen". Der Ausgang der Abstimmung wird vorweggenommen und der
Imperativ durch Eigenmotivation ersetzt. Damit wird an das Ethos
der Konsumenten appelliert, mit einer kleinen Steuer zur
Bekämpfung des Alkoholismus beizutragen.
Die abgebildete Zehnermünze setzt in der
Ja-Parole "das Pünktchen aufs i" und kann als eine
Verkleinerungsform (Minutio) gelten. Die erhobene Steuer
wird damit untertrieben, um sie annehmbarer zu machen.
Die Wiederholung (Repetitio) von
"gerne" soll die Akzeptanz zusätzlich verstärken. |
Grafik:
Atelier Justesen (Foto Rotar, Zürich) |
Titel:
Eidgenössische Volksinitiative 'zur Bekämpfung des Alkoholismus'
Resultat: abgelehnt |
Quellen: Meylan/Maillard/Schenk
1979: 155 |
Sammlungen:
MfGZ 12-994 |
Die Stilfiguren der Correctio,
Minutio und Repetitio dienen der Verstärkung der
Argumentation. Diese wird weniger über die Sache, als über das
persönliche Ethos der Stimmbürger und Konsumenten geführt, die
aufgerufen werden, zur Bekämpfung des Alkoholismus eine Preiserhöhung
auf Alkohol in Kauf zu nehmen.

Abstimmungs-Nr. 150 |
Datum: 11. Dez. 1949 |
Abb. 27 |
|
Concessio: Die Concessio ist ein
partielles Zugeständnis, das anschliessend ganz oder teilweise
widerrufen oder durch noch triftigere Argumente überboten wird.
Im vorliegenden Beispiel kann der erste Satz
als Zugeständnis und der zweite Satz als Gegenargument
interpretiert werden. Beide Sätze zusammen bilden die Stilfigur
der Correctio.
"Den Bundesbeamten gehört der volle
Teuerungsausgleich" (Zugeständnis)
"aber darüber hinaus wollen sie 40 Millionen
jährlich mehr, die Du, Steuerschaf, zu bezahlen hast."
(Gegenargument)
Das "Steuerschaf" ist zudem eine
Aischrologie, ein Schimpfwort das absichtlich brüskieren
will, um eine (Gegen-)Reaktion zu provozieren. Wer also kein
(dummes, folgsames) Schaf sein will, hat die Vorlage abzulehnen.
Die Parole "BEAMTENGESETZ NEIN" ist wie üblich
als Ellipse formuliert. |
Grafik:
Jean Frey AG, Zürich |
Titel:
Bundesgesetz betreffend Abänderung des Bundesgesetzes vom 30.
Juni 1927 über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten
Resultat: angenommen |
Quellen: n.n. |
Sammlungen:
MfGZ 24-607 |
Die Argumentation wird im Wesentlichen durch das
Gegenargument in der Correctio getragen, während die Stilfiguren eine
verstärkende Funktion haben (Amplifikation). Implizit kann der Topos aus
der Gleichheit bzw. Gerechtigkeit darin erkannt werden. Demnach steht
den Beamten wie allen anderen der volle Teuerungsausgleich zu, aber
nicht mehr. Die Annahme der Vorlage würde aber bedeuten, dass die
anderen für die Beamten zu zahlen hätten, weshalb sie zur Ablehnung
empfohlen wird.

Abstimmungs-Nr. 268 |
Datum: 12. Juni 1977 |
Abb. 28 |
|
Definitio: Die rhetorische Definition
erläutert Begriffe, die für die Argumentation zentral sind (vgl.
Ottmers 1996: 186).
Im vorliegenden Fall könnte es sich auch um
eine Descriptio oder eine Distributio handeln.
Die Descriptio ist eine Beschreibung
eines Gegenstandes oder Sachverhalts durch Aufzählung von
Details (vgl. Ottmers 1996: 190).
Eine Distributio ist ein Überbegriff,
der durch seine Unterbegriffe erläutert wird.
Hier wird das Kompositum "Mehrwertsteuer" nach
seinen Einzelwörtern ausgelegt und interpretiert. Demnach
bedeutet die "Mehrwertsteuer" "Mehr Steuern" und "Mehr Preise".
Mit der Neuordnung der Umsatzsteuer müsste man "3500 Millionen /
Mehr zahlen", was von der Partei der Arbeit abgelehnt wird.
Interessant ist die Auslassung (Ellipse)
der Komponente "wert" in der Auslegung des Begriffs
"Mehrwertsteuer". Damit soll der Begriff wohl als Euphemismus
entlarvt werden.
Ein Euphemismus ist eine Beschönigung
eines (gesellschaftlich tabuisierten) Sachverhalts (vgl. Ottmers
1996: 182). |
Grafikk:
CS-Siebdruck AG, Uster |
Titel:
Bundesbeschluss über die Neuordnung der Umsatzsteuer und der
direkten Bundessteuer
Resultat: abgelehnt |
Quellen: n.n. |
Sammlungen:
MfGZ 26-72 |
Die Auslegung des Begriffs "Mehrwertsteuer" soll
veranschaulichen, was damit wirklich gemeint ist. In der Auslegung
enthalten ist der Topos der Kausalität, wonach die Mehrwertsteuer mehr
Steuern bedeutet. Die Definitio (bzw. Descriptio, Distributio) hat somit
eine argumentative Funktion, während die übrigen Stilfiguren der
Verstärkung dienen.

Abstimmungs-Nr. 163 |
Datumm: 5. Okt. 1952 |
Abb. 29 |
|
Allusio: Eine Anspielung besagt mehr, als
sie explizit zu erkennen gibt. Sie kann beispielsweise auf einen
anderen Text anspielen, so dass in der Verfremdung das Original
erkennbar bleibt (vgl. Ottmers 1996: 192).
Im vorliegenden Beispiel handelt es sich um
eine Anspielung an das Volksmärchen "Münchhausen", der auf einer
Kanonenkugel geritten ist.
Gleichzeitig handelt es sich um eine Ironie
oder Illusio, eine ironisch-scherzhafte Verspottung (vgl.
Ottmers 1996: 197).
Der Gesetzesentwurf zur Besteuerung des Tabaks
zur Mitfinanzierung der AHV wird als lächerlich zurückgewiesen.
Das impliziert auch, dass sich lächerlich macht, wer diese
Vorlage annimmt. Damit wird das Ethos der Befürworter und der
politischen Gegner untergraben, denen es anscheinend an Einsicht
mangelt. |
Grafik:
Rolf Gfeller (J.C. Müller AG, Zürich) |
Titel:
Bundesgesetz betreffend die Abänderung von Bestimmungen über die
fiskalische Belastung des Tabaks im Bundesgesetz über die
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Resultat: angenommen |
Quellen: Meylan/Maillard/Schenk
1979: 108 |
Sammlungen:
MfGZ 13-250;
SfG
35883;
SNB o.S. |
Die Argumentation wird hier weniger über die Folgenabschätzung als über
die mangelnde Einsicht geführt, die den Befürwortern unterstellt wird.
Die Vorlage wird als lächerlich (Illusio) zurückgewiesen, wobei
der Stilfigur im Bild argumentative Funktion zukommt.

Abstimmungs-Nr. 93 |
Datum:
3. Dez. 1922 |
Abb. 30 |
|
Gradatio (oder Klimax): Das
zuerst Genannte wird durch das jeweils Folgende überboten. Diese
Figur gilt aufgrund der repetitio als Wiederholungsfigur, trägt
aber stark argumentative Züge, weshalb sie auch als
Argumentationsfigur gelten kann (vgl. Ottmers 1996: 160, 194)
Die Gradatio lässt sich sowohl im Text als
auch im Bild erkennen. Mit den Jahren sinkt der Mindestansatz
für die Vermögensabgabe. Diese wird metaphorisch als Spinne
dargestellt, die zuerst über den vermögenden Bürger, dann über
den einfachen Bürger und schliesslich über den Arbeiter
herfällt.
Diese Steigerung in der Jahreszahl und der
Grösse der Spinne (Gradatio oder Klimax) beinhaltet auch eine
Verkleinerung (Antiklimax) im Status des Bürgers und der
Vermögensgrenze, die schrittweise nach unten angepasst wird.
Da es sich um eine einmalige Steuerabgabe
handelt, könnte die Argumentation wie folgt lauten: Wenn jetzt
schon die reichen Leute zur Kasse gebeten werden, so werden in
ein paar Jahren auch die einfachen Bürger und Arbeiter eine
Vermögensabgabe leisten müssen. Diese Argumentation wird
begründet mit einem französischen Sprichwort (Sententia). |
Grafik: Jules Courvoisier (Atar
SA, Genève) |
Titel:
Eidgenössische Volksinitiative 'für die Einmalige
Vermögensabgabe'
Resultat:
abgelehnt |
Quellen: Meylan/Maillard/Schenk
1979: 57 |
Sammlungen:
MfGZ 17-640 |
Der französische Gemeinplatz "l'appétit vient en mangeant" (der
Appetit kommt beim Essen) besagt im vorliegenden Kontext, dass eine
Erhebung von Steuern auf grossen Vermögen noch mehr Steuererhebungen
anregen würde, die in der Folge auch vor den mittleren und kleineren
Vermögen nicht halt machen.

Abstimmungs-Nr. 118 |
Datum:
11. März
1934 |
Abb. 31 |
|
Antithese: Gegensätzliche Wörter,
Wortgruppen oder (Teil-)Sätze oder ganze Textpassagen werden
einander entgegengesetzt.
Auf Abstimmungsplakaten wird die Antithese oft
in einem geteilten Bildraum dargestellt. Diese antithetische
Gegenüberstellung beinhaltet meistens eine Bewertung
("schlecht/gut"); sie kann aber auch als zeitliche und/oder
kausale Gegenüberstellung ("vorher/nachher") interpretiert
werden, indem ein negativer Ist-Zustand mit einem positiven
Soll-Zustand kontrastiert wird.
Der antithetische Bildaufbau wird hier durch
eine Diagonale geleistet, die oben links eine chaotisch
demonstrierende Menschenmenge zeigt und unten rechts eine
geordnete Volksversammlung. Die Antithese als zeitliche Abfolge
zeigt also einen Fortschritt bei Annahme der Vorlage.
Die Antithese befindet sich auch im Text:
"GEGEN STRASSENGEWALT"
"FÜR DEMOKRATISCHE ORDNUNG"
Letztlich liegt ein pragmatisches Argument
zugrunde, wonach sich die chaotischen Verhältnisse bei Annahme
der Vorlage zum Besseren wenden würden. |
Grafik:
Emil Cardinaux
(Wolfsberg, Zürich) |
Titel:
Bundesgesetz über den Schutz der öffentlichen Ordnung
Resultat: abgelehnt |
Quellen: Meylan/Maillard/Schenk
1979: 48 (fr); Stirnimann/Thalmann 2001: 131 |
Sammlungen:
MfGZ 35-47;
SfG
7297 |
Situationsdarstellung und -bewertung kommen sowohl bei
der Ausgangslage als auch bei der prognostizierten Zukunft im Bild zum
Ausdruck. Dabei werden der Ist-Zustand und der zukünftige Soll-Zustand
in einem
antithetischen Bildaufbau einander entgegengesetzt. Die
antithetischen Topoi, die zur negativen Ist-Bewertung und zur positiven
Soll-Bewertung hinzugezogen werden, sind demgegenüber im Text
formuliert: "GEGEN STRASSENGEWALT" einerseits und "FÜR DEMOKRATISCHE
ORDNUNG" andererseits.

Abstimmungs-Nr. 319 |
Datum: 20. Mai 1984 |
Abb. 32 |
|
Eine Antithese kann Bild und Text
übergreifend sein. Mit Bonsiepe (1966) würde man hier von einer
visuell/verbalen Antithese sprechen.
Aus dem undurchsichtigen Nebel im Bild steigen
die Worte "Für saubere Banken. Klar."
Ist der Schriftzug unten noch von Dunst
durchzogen, klären sich die Konturen oben sichtlich. Die
Begriffe "sauber" und "klar" werden also mit der
"Undurchsichtigkeit" des Nebels im Bild antithetisch
kontrastiert.
Die Antithese kann entweder zeitlich-kausal
("vorher/nachher") oder bewertend ("schlecht/gut") interpretiert
werden. Der impliziten Argumentation zufolge würde die
Banken-Initiative Klarheit in die herrschende Intransparenz
bringen. |
Grafik:
Bernhard Schlup (Graph. Betriebe Coop) |
Titel:
Eidgenössische Volksinitiative 'gegen den Missbrauch des
Bankgeheimnisses und der Bankenmacht'
Resultat: abgelehnt |
Quellen: Rotzler/Schärer/Wobmann
1990: 129 |
Sammlungen:
MfGZ 43-766 |
Die Banken-Initiative bringt Klarheit in die undurchsichtigen
Verhältnisse und wird daher zur Annahme empfohlen. Die Argumentation
wird von der visuell/verbalen
Antithese getragen

Abstimmungs-Nr. 151 |
Datum:
04. Juni 1950 |
Abb. 33 |
|
Oxymoron: Verbindung zweier antithetischer
Begriffe (vgl. Ottmers 1996: 194).
Im folgenden Beispiel befindet sich das
Oxymoron im Bild, das die "sozialen Stände" des vermögenden
Bürgertums und der Arbeiter metonymisch als Beine darstellt.
Nach Bonsiepe (1966: 37f.) handelt es sich um eine "Remetapher":
Der "soziale Stand" wird auf seine wörtliche Bedeutung
zurückgeführt. Die Bekleidung gibt zusätzlich Aufschluss:
Nadelstreifenanzug, Lackschuhe und Frack für den Bürger,
Arbeiterhose und -schuhe für den Arbeiter. Der Gegensatz dieser
sozialen Stände kann als Antithese begriffen werden.
Durch die Verschmelzung dieser Gegensätze in ein und derselben
Figur handelt es sich um die Spezialform des Oxymorons.
Die Figur selbst kann metonymisch für
die Finanzreform des Volkes gelten. Und wie der Text besagt,
steht die Finanzreform nur auf einem Bein, auf dem
Arbeiterstand. Der Bürgerstand lässt sich mittragen, wie das
angewinkelte Bein zeigt. Der Argumentation liegt somit der Topos
des Vergleichs zugrunde (auch Gerechtigkeitstopos genannt): Die
Finanzreform steht nur auf einem Bein (Argument als rhetorische
Frage), und eine Finanzreform, die nur auf einem Bein steht, ist
ungerecht (Schlussregel), weshalb sie abzulehnen ist
(Konklusion). |
Grafik:
René Gilsi
(Wolfensberger AG, Zürich) |
Titel:
Bundesbeschluss über die verfassungsmässige Neuordnung des
Finanzhaushaltes des Bundes
Resultat: abgelehnt |
Quellen: Meylan/Maillard/Schenk
1979: 62 |
Sammlungen:
MfGZ 13-561;
SfG
9395;
SNB o.S. |
Das Oxymoron zeigt in der Figur die
Gegensätze des Arbeiter- und des Bürgerstandes, die als Vergleichsgrösse
für den Gleichheits- bzw. Gerechtigkeitstopos herangezogen werden. Die
Antithese der Figur ist also argumentativ mit dem Gleichheitstopos
verbunden und zeigt die Unvereinbarkeit der Gegensätze mit dem Anspruch
auf Gleichheit.

Abstimmungs-Nr. 257 |
Datum: 13. Juni 1976 |
Abb. 34 |
|
Paradoxon: Das Paradoxon
verbindet gegensätzliche Wörter oder Wortgruppen, die
vordergründig einen Widerspruch bilden, aber auf einer höheren
Ebene einen Sinn ergeben (vgl. Ottmers 1996: 195).
Im vorliegenden Beispiel sitzt
ein Elefant in einem Schneckenhaus. Diese Verbindung ist
aufgrund der Grössenverhältnisse unmöglich. Diese fehlende
Verhältnismässigkeit im Bild wird vom Text aufgenommen. Demnach
soll das Raumplanungsgesetz "Zweckentfremdung und Abbruch von
Wohnraum" verhindern, da dies zu Knappheit an Wohnraum führt.
Das Paradoxon im Bild erhält somit eine weitere
Bedeutungsdimension, da der Wohnraum für viele Leute so eng wird
wie für einen Elefanten ein Schneckenhaus. In dieser zweiten
Lesart wird das Paradoxon zu einem Vergleich (Similitudo).
Ein Vergleich illustriert einen Begriff oder Gedanken innerhalb
einer Argumentationsführung durch einen anderen, ähnlichen
Begriff oder Gedanken (vgl. Ottmers 1996: 191f.). |
Grafik:
Edwin Vogt Partner, Waldenburg |
Titel:
Bundesgesetz über die Raumplanung
Resultat: abgelehnt |
Quellen: n.n. |
Sammlungen:
MfGZ 29-817 |
Das Raumplanungsgesetz wird zur Annahme
empfohlen, weil es die Zweckentfremdung und den Abbruch von Wohnraum
verhindert und damit der Knappheit an Wohnraum entgegenwirkt. Das
Paradoxon im Bild findet im Text ("Zweckentfremdung…") eine
vergleichbar Entsprechung (Similitudo) und illustriert den
Handlungsbedarf.

nicht eidg. (Basel) |
Datum: 15. Mai 1927 |
Abb. 35 |
|
Illusio: Die Illusio ist eine ironische
Verspottung, die aus einer Position der Überlegenheit oder
Überheblichkeit geführt wird (vgl. Ottmers 1996: 197). Die
Illusio gehört zu den personalen Figuren, die sich nicht auf die
Sache, sondern auf den Opponenten beziehen. Da sie eine
Verletzung der Person bedeuten, stehen die personalen Figuren
dem Ethos des Redners entgegen, der sich nach aristotelischem
Verständnis durch Einsicht, Tugend und Wohlwollen auszeichnen
sollte.
Opfer im vorliegenden Beispiel ist der
"Frauenstimmrechtsgegner", der als "Spiessbürger" verspottet
wird. Er wird unvorteilhaft dargestellt und mit einer Aussage
charakterisiert, die schon typographisch von seiner
Rückständigkeit zeugt. Was die veraltete Schrift betrifft könnte
man hier auch von einem Archaismus reden (vgl. Ottmers
1996: 182). Durch die Verspottung wird der Opponent nicht nur
der Lächerlichkeit preisgegeben, sondern auch ethisch in Zweifel
gezogen, da es ihm an Einsicht, Tugend und/oder Wohlwollen
mangelt. Wer sich also nicht ebenfalls der Verspottung
preisgeben will, sollte die Vorlage annehmen, so die
Argumentation. |
Grafik:
Wilhelm Wenk
(Wassermann AG, BS) |
Titel:
Kantonale
Abstimmung zur Einführung des Frauenstimmrechts
Resultat: abgelehnt |
Quellen: Stirnimann/Thalmann
2001: 79 |
Sammlungen:
MfGZ 39-693 |
Wie es den personalen Figuren entspricht, argumentieren sie nicht über
die Sache, sondern über die Person. Die Struktur folgt daher auch nicht
der pragmatischen Argumentation, sondern der Struktur der
Personalisierung (vgl.
Arnold 2007e: 45).

4 Zusammenfassung
Die Analyse der Fallbeispiele zeigt, dass die
Stilfiguren eng mit der Argumentation verbunden sind. Sie sind nicht
bloss schmückendes Beiwerk, sondern die Worte folgen der Sache. Selbst
die syntaktischen Wort- und Satzfiguren (Bonsiepe 1966: 26), die
vermeintlich nur auf der Textoberflächenstruktur operieren, können
bedeutungstragend sein. So steht die Repetitio für "Vermehrung" (Abb.
2), die Diakope (Abb. 3) und der Parallelismus (Abb. 9) für "Gleichheit"
und der Chiasmus für eine "verkehrte Welt" (Abb. 11). Auch graphische
Merkmale des Bildes wie Linien, Formen und Farben (vgl. Barthes 1990:
37) können in der Gebrauchsgraphik eine symbolische Funktion annehmen.
Helle Farbe kann für Licht und Dunkle Farbe für Dunkelheit stehen (Abb.
5); die Farbe Rot kann Blut (Abb. 7), die Nationalfarbe der Schweiz
(Abb. 9, 12, 22) oder die Symbolfarbe der Linken (Abb. 15, 21) bedeuten.
Ein geteilter Bildraum kann einen Gegensatz bilden und einen
zeitlich-kausalen oder bewertenden Bezug herstellen (Abb. 5, 7, 31); und
Linien überkreuzt können eine Negation zum Ausdruck bringen (Abb. 6,
26). Bedeutungstragend ist aber nicht nur, was im Plakat vorhanden ist,
sondern auch, was fehlt. So können fehlende Elemente die Parole prägnant
verkürzen, die Selbstverständlichkeit einer Argumentation betonen (Abb.
8), als Ironiesignale dienen (Abb. 18) oder eine Lücke zur Darstellung
bringen (Abb. 12).
Alle Figuren, auch die syntaktischen, können also mehr
oder weniger bedeutungstragend sein und eine metaphorische Dimension
annehmen. Dies gilt aber im Besonderen für die Substitutionsfiguren, die
zahlreiche semantische Felder aktivieren (Abb. 14) und über die Merkmale
auch Wertungen übertragen (Abb. 15). Besonders produktiv ist die
Metapher mit ihren Unterformen, wenn es darum geht, einen abstrakten
Sachverhalt zu konkretisieren und nicht nur verbal, sondern auch visuell
vor Augen zu führen (Abb. 14, 19, 20). Häufig findet im Bild eine
Rückführung der Metapher auf ihre wörtliche Bedeutung statt (Abb. 33).
Darüber hinaus greift die Metapher oft auf körperliche Erfahrung zurück
(Abb. 16). Die Metonymie und Synekdoche helfen zudem, die semiotischen
Unterschiede von Sprache und Bild zu überbrücken, indem sie einen Teil
für das Ganze darstellen und dem stets konkreten Bild eine allgemeine
Dimension verleihen. So wird eine Figur zum Repräsentanten einer Gruppe
und die Aussage des Bildes generalisiert (Abb. 9, 16, 18, 19, 20, 21 22,
23, 30, 31, 33, 35). Von einer Generalisierung ausgenommen sind nur
reale oder fiktive Personen, die in ihrer Individualität oder
Symbolizität erkennbar sind (Abb. 11, 17, 29). Darüber hinaus eignen
sich die Tropen vortrefflich für alle Spielarten der Ironie, vom Witz
bis zur Verspottung (Abb. 18, 29, 35). Schliesslich sind die
Argumentationsfiguren selbstredend eng mit der Argumentation verknüpft
und können diese nicht nur unterstützen, sondern massgeblich selber
führen. Ob sich die Figuren dabei verbal oder visuell manifestieren, ist
unerheblich.
Der Artikel basiert auf der
Forschungsarbeit: "Eidgenössische Abstimmungsplakate. Quantitative
Inhaltsanalyse (1891–1990) und rhetorische Fallstudien"; eingereicht am
31. Juli 2005 am Deutschen Seminar der Universität Zürich. Wörtliche
oder sinngemässe Übernahmen sind nur mit Quellenangaben gestattet.
Druckversion:
Arnold, Judith (2007g): Rhetorik des Abstimmungsplakats -
Zum Stil von Text- und Bildplakaten. Zürich, 31.05.2007:
http://www.arsrhetorica.ch/Abstimmungsplakate-07.pdf
5 Anhang: Figurenlehre
Die Übersicht der rhetorischen
Stilfiguren und Tropen folgt den Ausführungen bei Ottmers (1996:
86–116), Lausberg (1963), Ueding und Steinbrink (1994: 283-323), Plett
(2001) sowie Kolmer und Rob-Santer 2002: 51-146).
Zur Figurenlehre im Anhang
6 Literatur
Andersen, Øivind (2001): Im Garten der Rhetorik. Die Kunst der Rede in
der Antike. Aus dem Norwegischen von Brigitte Mannsperger und Ingunn
Tveide. Darmstadt.
Aristoteles (384–322 v. Chr.): Rhetorik. Übersetzt, mit einer
Bibliographie, Erläuterungen und einem Nachwort von Franz G. Sieveke.
5., unveränderte Auflage 1995.
Arnold, Judith (2005): Eidgenössische Abstimmungsplakate. Quantitative
Inhaltsanalyse (1891–1990) und rhetorische Fallstudien. Zürich,
31.07.2005.
Arnold, Judith (2007a): Das Schweizer Abstimmungsplakat. Quantitative
Inhaltsanalyse eidgenössischer Abstimmungsplakate von 1891 bis 1990.
Zürich, 11.02.2007:
http://www.arsrhetorica.ch/Abstimmungsplakate-01.htm
http://www.arsrhetorica.ch/Abstimmungsplakate-01.pdf
Arnold, Judith (2007b): Das Abstimmungsplakat als Textsorte. Kontext und
Merkmale eidgenössischer Abstimmungsplakate. Zürich, 18.02.2007:
http://www.arsrhetorica.ch/Abstimmungsplakate-02.htm
http://www.arsrhetorica.ch/Abstimmungsplakate-02.pdf
Arnold, Judith (2007c): Das Abstimmungsplakat als deliberative
Redegattung. Begründung der klassischen Rhetorik als text- und
bildanalytischer Zugang. Zürich, 24.02.2007:
http://www.arsrhetorica.ch/Abstimmungsplakate-03.htm
http://www.arsrhetorica.ch/Abstimmungsplakate-03.pdf
Arnold, Judith (2007d): Rhetorik des Abstimmungsplakats. Zum Aufbau von
Text- und Bildplakaten (ordo). Zürich, 07.04.2007:
http://www.arsrhetorica.ch/Abstimmungsplakate-04.htm
http://www.arsrhetorica.ch/Abstimmungsplakate-04.pdf
Arnold, Judith (2007e): Rhetorik des Abstimmungsplakats. Zur
Argumentation von Text- und Bildplakaten (logos). Zürich, 03.05.2007:
http://www.arsrhetorica.ch/Abstimmungsplakate-05.htm
http://www.arsrhetorica.ch/Abstimmungsplakate-05.pdf
Arnold, Judith (2007f): Rhetorik des Abstimmungsplakats. Zur verbalen
und visuellen Topik. Zürich, 23.05.2007:
http://www.arsrhetorica.ch/Abstimmungsplakate-06.htm
http://www.arsrhetorica.ch/Abstimmungsplakate-06.pdf
Barthes, Roland (1992): Mythen des Alltags. Frankfurt am Main (zuerst
1957: Mythologies. Paris).
Barthes, Roland (1990): Rhetorik des Bildes. In: Barthes, Roland: Der
entgegenkommende und der stumpfe Sinn. Kritische Essays III. Aus dem
Französischen von Dieter Hornig. Frankfurt am Main.
Barthes, Roland (1964): Rhétorique de l'image. In: Communications 4, S.
40–51.
Black, Max (1996): Die Metapher. In: Haverkamp, Anselm (Hrsg.): Theorie
der Metapher. Darmstadt, S. 55–79.
Bonsiepe, Gui (1966): Visuell/verbale Rhetorik. In: Ulm. Zeitschrift der
Hochschule für Gestaltung, 9. Jg. 1966, Nr. 14, S. 23–40.
Bornscheuer, Lothar (1976): Topik. Zur Struktur der gesellschaftlichen
Einbildungskraft. Frankfurt am Main.
Bühler, Karl (1934): Sprachtheorie. Jena.
Cicero, Marcus Tullius: De oratore. Über den Redner. Lateinisch/Deutsch,
hrsg. und übers. von Harald Merklin. Stuttgart 1986.
Eco, Umberto (1972): Einführung in die Semiotik. München.
Ehmer, Hermann K. (1971): Zur Metasprache der Werbung – Analyse einer
DOORNKAAT-Reklame. In: Visuelle Kommunikation. Beiträge zur Kritik der
Bewusstseinsindustrie. Köln, S. 162–178.
Ehmer, Hermann K. (1971): Von Mondrian bis Persil. Zur Ideologie des
Reinen in Kunst und Werbung. In: Visuelle Kommunikation. Beiträge zur
Kritik der Bewusstseinsindustrie. Köln, S. 179–212.
Förster, Uwe (1982): Moderne Werbung und antike Rhetorik. In: Sprache im
technischen Zeitalter, Jg. 81, 1982, S. 59–73.
Gaede, Werner (1981): Vom Wort zum Bild. Kreativ-Methoden der
Visualisierung. München.
Geiger, Susi/ Henn-Memmesheimer, Beate (1998): Visuell-verbale
Textgestaltung von Werbeanzeigen. Zur textlinguistischen Untersuchung
multikodaler Kommunikationsformen. In: KODIKAS/CODE, Ars Semeiotica,
Volume 21 (1998), Nr. 1/2, Tübingen, S. 55–74.
Haverkamp, Anselm (Hrsg.) (1983): Theorie der Metapher. Darmstadt.
HWR – Historisches Wörterbuch der Rhetorik (1992–): Hrsg. von Gert
Ueding. Tübingen.
Kamps, Johannes (1999): Plakat. (= Reihe Grundlagen der
Medienkommunikation Band 5). Tübingen.
Klein, Josef (2000): Komplexe topische Muster. Vom Einzeltopos zur
diskurstyp-spezifischen Topos-Konfiguration. In: Ueding, Gert/ Schirren,
Thomas (Hrsg.): Topik und Rhetorik. Ein interdisziplinäres Symposium.
Tübingen, S. 623–649.
Klein, Josef (1994): Medienneutrale und medienspezifische Verfahren der
Absicherung von Bewertungen in Presse und Fernsehen. Typologie und
semiotische Dimension. In: Moilanen, Markku/ Tiittula, Liisa (Hrsg.):
Überredung in der Presse. Texte, Strategien, Analysen. Berlin, New York,
S. 3–17.
Klein, Josef (Hrsg.) (1989): Politische Semantik. Bedeutungsanalytische
und sprachkritische Beiträge zur politischen Sprachverwendung. Opladen.
Knoblauch, Hubert (2000): Topik und Soziologie. Von der sozialen zur
kommunikativen Topik. In: Ueding, Gert/ Schirren, Thomas (Hrsg.): Topik
und Rhetorik. Ein interdisziplinäres Symposium. Tübingen, S. 651–667.
Kolmer, Lothar/ Rob-Santer, Carmen (2002): Studienbuch Rhetorik.
Paderborn et al.
Lakoff, George/ Johnson, Mark (1998): Leben in Metaphern. Konstruktion
und Gebrauch von Sprachbildern. Heidelberg (zuerst 1980: Metaphors We
Live By. Chicago).
Lausberg, Heinrich (1963): Elemente der literarischen Rhetorik. Eine
Einführung für Studierende der klassischen, romanischen, englischen und
deutschen Philologie. 2., wesentlich erweiterte Auflage. München.
Linke, Angelika/ Nussbaumer, Markus/ Portmann, Paul R. (1996):
Studienbuch Linguistik. 3., unveränderte Auflage, Tübingen.
Meylan, Jean/ Maillard, Philippe/ Schenk, Michèle (1979): Bürger zu den
Urnen. 75 Jahre eidgenössische Abstimmungen im Spiegel des Plakats.
Lausanne.
Nöth, Winfried (1975): Semiotik. Eine Einführung mit Beispielen für
Reklameanalysen. Tübingen.
Ottmers, Clemens (1996): Rhetorik. Stuttgart, Weimar.
Perelman, Chaim/ Olbrechts-Tyteca, Lucie (2004): Die neue Rhetorik: eine
Abhandlung über das Argumentieren. Stuttgart-Bad Cannstatt (zuerst 1958:
Traité de l'argumentation. La nouvelle rhétorique. Paris). 2 Bd.
Plett, Heinrich F. (2000): Systematische Rhetorik. München.
Plett, Heinrich F. (2001): Einführung in die rhetorische Textanalyse.
9., aktualisierte und erweiterte Auflage, Hamburg.
Quintilianus, Marcus Fabius: Ausbildung des Redners. Zwölf Bücher (M.
Fabii Quintiliani institutionis oratoriae libri XII). Hrsg. und übers.
von Helmut Rahn. 2. Bde. Darmstadt 1988.
Richards, Ivor Armstrong (1996): Die Metapher. In: Haverkamp, Anselm
(Hrsg.): Theorie der Metapher. Darmstadt, S. 31–52.
Rigotti, Francesca (1994): Die Macht und ihre Metaphern. Über die
sprachlichen Bilder der Politik. Frankfurt a.M./New York.
Rotzler, Willy/ Schärer, Fritz/ Wobmann, Karl (1990): Das Plakat in der
Schweiz – mit 376 Kurzbiographien von Plakatgestalterinnen und
Plakatgestaltern. Schaffhausen.
Saussure de, Ferdinand (1967): Grundfragen der allgemeinen
Sprachwissenschaft. Hrsg. von Ch. Bally und A. Sechehaye unter
Mitwirkung von A. Riedlinger und übersetzt von H. Lommel. 2. Auflage,
Berlin, S. 76–93.
Saussure de, Ferdinand (1916): Cours de linguistique générale. Paris.
Spillner, Bernd (1982): Stilanalyse semiotisch komplexer Texte. Zum
Verhältnis von sprachlicher und bildlicher Information in
Werbeanzeigen. In: KODIKAS/CODE, Ars Semeiotica, 4/5, Nr. 1/1, Tübingen,
S. 91–106.
Stirnimann, Charles/ Thalmann, Rolf (2001): Weltformat – Basler
Zeitgeschichte im Plakat. (Ausstellung im Historischen Museum Basel vom
20. Januar bis 16. April 2001), Basel.
Stöckel, Hartmut (1998): (Un-)Chaining the floating image. In: KODIKAS/CODE.
Ars Semeiotica 21, Nr. 1/2, Tübingen, S. 75–95.
Stölzgen, Karsten (2001): Ethos und Pathos in der Rhetorik des
Aristoteles. Seminararbeit in Allgemeine Rhetorik, Seminar "Modell und
Paradigma in der rhetorischen Theorie":
http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/rhe/17879.html
Ueding, Gert/ Schirren, Thomas (Hrsg.) (2000): Topik und Rhetorik. Ein
interdisziplinäres Symposium. Tübingen.
Ueding, Gert/ Steinbrink, Bernd (1994): Grundriss der Rhetorik.
Geschichte, Technik, Methode. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage,
Stuttgart, Weimar.
Wörner, Markus H. (1981): Pathos als Überzeugungsmittel in der Rhetorik
des Aristoteles. In: Craemer-Ruegenberg, Ingrid (Hrsg.): Pathos, Affekt,
Gefühl. Freiburg i.Br., München, S. 60ff.
|